Handlungsempfehlungen des BAföG-Bündnisses

Am 30. Januar beriet das Bundeskabinett über das 26. BAföG-Änderungsgesetz. Als Teil des BAföG-Bündnisses haben wir gemeinsam mit DGB-Jugend, IG Metall, ver.di, SDS – Die Linke, Juso-Hochschulgruppen und Campusgrün folgende Handlungsempfehlungen veröffentlicht.

Trendwende statt Trostpflaster – Handlungsempfehlungen des BAföG-Bündnisses

BAföG-Novelle 2019 –Trostpflaster statt richtige Trendwende

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat mit ihrem Referent*innen-Entwurf des Sechsundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG) einen Vorschlag mit leichten Verbesserungen für Studierende gemacht. In ihrem Entwurf werden in vielen Bereichen dringend notwendige Punkte behandelt und Verbesserungsvorschläge gemacht – Bedarfssätze, Freibeträge, Wohnpauschale, Anhebung der Pauschalen für Kranken- und Pflegeversicherung, Ratenrückzahlungen und Verzinsung der Darlehen. Diese Änderungen können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bundesregierung eine dringend notwendige Trendwende wieder verschläft. Die schrittweise Erhöhung bei den oben genannten Punkten reicht schon bei der ersten Stufe im Wintersemester 2019 nicht aus, um den tatsächlichen Bedarf der meisten Studierenden zu decken. Hier muss das das BMBF deutlich nachbesseren. Mindestens müssen die Stufen sofort eingeführt werden, statt sie über mehrere Jahre zu strecken.

Bedarfsätze
Das BMBF plant eine Anhebung in zwei Stufen. In der ersten Stufe 2019 sollen die Freibeträge um 5 Prozent steigen, 2020 um 2 Prozent. Das reicht bei weitem nicht aus, um den Rückstand beim BAföG aufzuholen. Mit der Erhöhung wird nicht einmal die Inflationsrate seit 2016 bis zur Einführung im Wintersemester 2019 aufgeholt, geschweige denn eine Anpassung an die tatsächlichen Bedarfe vorgenommen. Auch mit der zweiten Stufe, 2020 um 2 Prozent setzt sich dieser Trend fort. Das BAföG wird damit weiterhin den Entwicklungen hinterherhinken.


Wir empfehlen…
Als BAföG-Bündnis fordern wir eine sofortige Erhöhung der BAföG-Sätze um mindestens 150 Euro, um wenigstens annähernd den Rückstand aufzuholen. Danach sollten sich die Bedarfssätze dynamisch an den tatsächlichen Ausgaben anpassen. Zuletzt ging aus einer Studie des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) hervor, dass der Grundbedarfsatz auf 500 bis 550 Euro steigen muss, um den steigenden Kosten der Studierenden gerecht zu werden.

Freibeträge
Das BMBF plant ab dem Wintersemester 2019 eine dreistufige Anhebung der Einkommensfreibeträge (Eltern/ Partner*in & Kinder) über drei Jahre. Im ersten Schritt um 7 Prozent, 2020 um 3 Prozent und 2021 um weiter 6 Prozent. Insgesamt ist das eine Erhöhung über drei Jahre um 16 Prozent. Die Vermögensfreibeträge werden ab 2020 um knapp 9 Prozent angehoben.

Wir empfehlen…
Um eine Trendwende im BAföG und damit eine Steigerung der Gefördertenquote zu erreichen, müssen die drei Stufen gleichzeitig zum Wintersemester 2019 umgesetzt werden. Danach muss es eine dynamische Anpassung der Freibeträge an die Inflationsrate geben.

Wohnpauschale
Das BMBF plant eine einmalige Erhöhung der Wohnpauschale von 250 Euro auf 325 Euro. Dieser Erhöhung um 30 Prozent ist erheblich und grundsätzlich begrüßen wir die Anhebung. Leider wird die Wohnpauschale für die meisten Studienorte schon bei Einführung nicht mehr aktuell sein. An den meisten Hochschulstandorten ist ein WG-Zimmer für 325 Euro kaum zu finden. Die Aktualisierung der 21. Sozialerhebung des DSW weist darauf hin, dass z.B. alleinlebende Studierende 2018 im Schnitt bereits 368 Euro für Miete ausgeben.

Wir empfehlen…
Eine Wohnpauschale, die sich an den Bedarfen der Studierenden orientiert, die sich regelmäßig an die Wohnungsmarktentwicklungen anpasst. Außerdem muss studentisches Wohnen in den Fokus des Bundesbauministeriums rücken. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausbau von Wohnheimplätzen muss daher schnellstmöglich umgesetzt und die benötigten Finanzmittel bereitgestellt werden, damit die Unterbringungsquote wieder deutlich über 10 Prozent steigt.

Schüler*innen-BAföG
Der Entwurf des BMBF sieht zwar eine Erhöhung der Bedarfssätze und Vermögensfreibeträge genauso für Schüler*innen vor, lässt aber die Gelegenheit aus, die strickten Regelungen für den Bezug zu erleichtern. Hier wird eine Chance verpasst, durch ein echtes Schüler*innen-BAföG für mehr Bildungsgerechtigkeit zu sorgen. Von 100 Kindern aus Nichtakademiker*innenfamilien beginnen nur 27 ein Studium. Bei 100 Kindern von Akademiker*innenfamilien sind es 79. (Quelle: DZHW) Die Aufnahme eines Studiums ist also immer noch stark vom Geldbeutel abhängig.

Wir empfehlen…
Grundsätzlich muss auch für Schüler*innen das BAföG bedarfsdeckend aufgestockt werden, so dass das Existenzminimum gewährleistet wird. Der Zugang zum BAföG muss für Schüler*innen, die nicht bei den Eltern wohnen erleichtert werden. Die Regelung, ob eine Ausbildungsstätte „zumutbar“ ist, muss zu Gunsten der Schüler*innen erleichtert werden. Langfristig fordern wir eine Öffnung des BAföG auch für Schüler*innen, die bei ihren Eltern wohnen.

Pauschalen und Höchstbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Der Entwurf des BMBF sieht eine Erhöhung der Pauschalen für Kranken- und Pflegeversicherung bei gesetzlich versicherten und gesetzlich freiwillig versicherten Studierenden vor. Die Erhöhung sehen wir sehr positiv, aber schon 2020 wird die Erhöhung nicht mehr die tatsächlichen Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung decken. Da sich der Kranken- und Pflegekassenbeitrag an den BAföG-Bedarfssätzen orientiert, wird der Beitrag auch mit den Stufen steigen. Da eine dynamische Anpassung fehlt, wird der Beitrag voraussichtlich ab der zweiten Stufen nicht mehr die tatsächlichen Kosten decken. Auch der Kassenabhängige Zusatzbeitrag wird nicht ausreichend beachtet, da der Beitrag sich im Entwurf nur in Höhe von 0,9 Prozent berücksichtigt wird.

Wir empfehlen…
Eine dynamische Anpassung der Pauschalen und Höchstbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die sich mit den Bedarfssätzen anpassen.

Schuldenerlass und Ratenzahlung
Der Entwurf des BMBF sieht hier einen Schuldenschnitt nach maximal 20 Jahren oder maximal 77 Ratenzahlungen vor. Danach sind die Schulden erlassen. Kritisch zu betrachten ist die Erhöhung der Mindestrate auf 130 Euro. Bei 77 Raten kommt man auf eine Maximalsumme von 10.010 Euro. In dieser Hinsicht hat sich also wenig getan. Ehemalige BAföG-Bezieher_innen können aber bei geringen Einkommen eine reduzierte Rate erhalten. Die Förderungsquoten sind unter anderem deswegen so gering, da viele Studierende den hohen Schuldenberg am Ende ihres Studiums durch die BAföG-Rückzahlungen fürchten. Ob es durch die Pläne des BMBF aber zu der prophezeiten erhöhten Förderungsquote kommt, bleibt zu bezweifeln. Dafür ist die Regelung viel zu komplex und undurchsichtig. Die meisten potentiellen Antragsteller_innen werden trotzdem einen möglichen Schuldenberg von mehr als 10.000 Euro vor sich sehen. Hier wird es darauf ankommen, wie offen BAföG-Ämter und Bundesregierung mit der Möglichkeit auf geringere Raten umgehen.

Wir empfehlen…
Bis das BAföG in einen Vollzuschuss umgewandelt wird, muss es eine schrittweise Verringerung des Darlehensanteil im BAföG geben. Nur, wenn der Darlehensanteil spürbar sinkt, wird auch die Bereitschaft steigen, das BAföG zu beantragen.

BAföG-Bericht
Die Verschiebung des BAföG-Berichts auf 2021 lehnen wir entschieden ab. Schon der letzte BAföG-Bericht wurde von 2016 auf 2017 verschoben und dann erst am 14.12.2017 veröffentlicht. Diese Verschleppung der Evaluierung des BAföG führt zu einem immer größeren Rückstand bei den Bedarfen, da sich die Bundesregierung bei ihren Änderungen auf die Ergebnisse des BAföG-Berichts stützt.

Wir empfehlen…
Eine regelmäßige Erhebung des BAföG-Berichts alle zwei Jahre. Der nächste BAföG-Bericht sollte also schon 2020 erscheinen. Falls es zu der Einführung in den Stufen kommt, kann damit schon die Auswirkung der ersten Stufe evaluiert, so dass gegebenenfalls nachgebessert werden muss.

Wir empfehlen…
Eine regelmäßige Erhebung des BAföG-Berichts alle zwei Jahre. Der nächste BAföG-Bericht sollte also schon 2020 erscheinen. Falls es zu der Einführung in den Stufen kommt, kann damit schon die Auswirkung der ersten Stufe evaluiert, so dass gegebenenfalls nachgebessert werden muss.