72. Mitgliederversammlung

SAVE THE DATE!

Unsere Sommer Mitgliederversammlung (MV) findet wie (fast) immer um das erste Augustwochenende herum statt. Merkt euch den Termin bitte schon jetzt vor!
Die Sommer MV ist auch immer eine Wahl MV. Wer für einen der inhaltlichen Ausschüsse, eine Referent*innenstelle oder den Vorstand kandidieren möchte und Informationen braucht, kann sich an den Vorstand wenden.
Es muss auch ein neuer Ausschuss der Student*innenschaften (AS) gewählt werden. Wenn deine Student*innenschaft Vollmitglied des fzs ist und für ein halbes Jahr im höchsten Gremium zwischen den MVen mitwirken möchte, kandidiert!

Alle weiteren Informationen und das Anmeldeformular findet ihr in Kürze hier sowie natürlich als Mitglieder und Aktive in eurem eMail-Postfach.

Wichtig zu wissen: Antragsfristen

Bitte beachtet, dass Anträge an die Mitgliederversammlung gewissen Bestimmungen unterliegen, sowohl was Form als auch Frist betrifft. Über die genaue Frist zur Einreichung von „Wahlen, Anträge zu Wahlen, Anträge auf Abwahlen, Anträge auf Änderung der Satzung oder einer ihrer Ergänzungsordnungen, Anträge auf Änderung der Beiträge, Einrichtung oder Auflösung von Referent*innenstellen, Einrichtung oder Auflösung von Ausschüssen“ (§14, Abs. 3 Satzung) wird der Ausschuss der Student*innenschaften am 19.06. entscheiden.

Auf jeden Fall auf der sicheren Seite seid ihr aber, wenn ihr satzungsändernde Anträge (und gerne auch alle anderen) bis Ende Juni beim Vorstand einreicht (per Mail).
Beachtet die bindende Vorschrift, satzungsändernde Anträge mit einem „Kurztext zu versehen, in dem in klarer und transparenter Sprache die vorgesehene Wirkung der Änderung erläutert wird“ (§14, Abs. 4 Satzung).
Anträge, die diesen nicht enthalten und Anträge nach §14 (3), die nach der Frist eingehen können auf keinen Fall auf der MV behandelt werden!

Beachtet auch, dass alle weiteren Anträge (insbesondere inhaltliche Anträge wie zB Stellungnahmen, Positionspapiere, Resolutionen…) am besten zur selben Frist beim Vorstand eingehen sollen, in jedem Fall aber bis 21 Tage vor der Mitgliederversammlung (Geschäftsordnung §12, Abs. 1) eingehen müssen. Das ist in diesem Fall der 13. Juli.

Änderungsanträge sind unabhängig davon jederzeit möglich.

Alle Satzungsvorschriften zur MV findet ihr hier.
Die Geschäftsordnung findet ihr hier.