Nach ersten Warnungen im Juli hat die Bundesstudierendenvertretung freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V. auf ihrer 78. Mitgliederversammlung am vergangenen Wochenende klar Position bezogen. In einem Grundsatzbeschluss fordert der Dachverband ein umfassendes gesetzliches Absicherungspaket für jobbende Studierende. Hintergrund sind die Reformvorschläge der Rentenkommission und die beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) in Arbeit befindlichen Referentenentwürfe zur Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs, die Studierende bisher unberücksichtigt lassen.
„Das mit der Agenda 2010 unter der Regierung Schröder eingeführte System der Minijobs zementiert seit zwei Jahrzehnten prekäre Beschäftigung, begünstigt Lohndumping und schließt Beschäftigte systematisch aus der sozialen Sicherung aus“, erklärt Tabea Herbst, Vorstandsmitglied des fzs. „Eine ersatzlose Abschaffung ohne gesetzliche Gegensteuerung löst dieses Problem jedoch keineswegs, sondern endet als verdecktes Sparprogramm auf dem Rücken von fast zwei Millionen Studierenden. Während für Schülerinnen und Schüler Ausnahmen geplant sind, behandeln die Entwürfe aus dem BMAS Studierende schlicht als arbeitsmarktpolitische Fußnote.“
In Deutschland gehen etwa zwei Drittel der Studierenden einer Erwerbstätigkeit nach – mindestens die Hälfte davon auf Minijob-Basis. Für sie ist der Nebenjob kein Taschengeld für Luxusgüter, sondern stellt das fundamentale Existenzminimum her, um Miete, Krankenversicherung und Lebensmittel zu bezahlen. Da die BAföG-Quote auf einem historisch niedrigen Niveau von nur noch rund 11 bis 12 Prozent verharrt, drohen ohne Ausgleich drastische finanzielle Einschnitte, das ungewollte Herausfallen aus der beitragsfreien Familienversicherung sowie ein administrativer Kollaps bei den ohnehin überlasteten BAföG-Ämtern.
„Wenn Kleinsterwerbstätigkeiten künftig automatisch in das reguläre Werkstudentenmodell fallen, greift ab dem ersten Euro die volle Rentenabgabe. Wer 200 Euro verdient, verliert sofort knapp 19 Euro“, ergänzt Maximilian Wimmer, fzs Referent für gute Lehre und Arbeitsbedingungen an Hochschulen. „Gleichzeitig verharmlosen Äußerungen wie die von Bundesforschungsministerin Dorothee Bär das Jobben zynisch als ‚kein Drama‘, während die Mieten explodieren und die BAföG-Reform stockt. Wir verlangen von der Bundesregierung und dem Gesetzgeber eine verlässliche soziale Garantie, die der Lebensrealität von Studierenden endlich gerecht wird.“
Die Kernforderungen: Das studentische Absicherungspaket
Zur Abwendung existenzieller Notlagen und eines administrativen Kollapses beschließt die Mitgliederversammlung des fzs ein studentisches Absicherungspaket mit folgenden Kernpunkten:
1. Entkopplung der Familienversicherung: Umwandlung der Einkommensgrenze für die beitragsfreie Mitversicherung bei den Eltern (GKV) in einen pauschalen jährlichen Einkommensfreibetrag – völlig unabhängig von Sozialabgaben oder der rechtlichen Beschäftigungsart.
2. Progressiver Werkstudenten-Einstieg: Einführung einer stufenweisen Gleitzone ab dem ersten Euro bei geringen Nebenverdiensten, damit die Abgabenbelastung bei kleinem Einkommen gegen null tendiert.
3. Pauschale BAföG-Freibeträge: Einführung eines inflationsangepassten Jahresfreibetrags im BAföG, um monatliche, bürokratische Nachberechnungen durch schwankende Einkommen der Studierenden zwingend zu verhindern.
4. Vollwertiger Rentenanspruch: Lückenlose Anrechnung jeder gearbeiteten Stunde im Rahmen studentischer Beschäftigung als Pflichtbeitragszeit für spätere Rentenansprüche, um Altersarmut effektiv zu bekämpfen.
Rückfragen können gestellt werden an:
Tabea Herbst, fzs-Vorstand:
+49 151 20942563 oder
Maximilian Wimmer, fzs-Referent für gute Lehre und Arbeitsbedingungen an Hochschulen
