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5. Sitzung des 62. Ausschuss der Student*innenschaften

26. Februar 2020 @ 15:00 28. Februar 2020 @ 13:00

Der Ausschuss der Student*innenschaften (AS) tagt vom 26. bis zum 28. Februar 2020 in Bamberg. Tagungsort am Mittwoch ist die Jugendherberge, am Donnerstag und Freitag wird im Balthasar getagt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

Der Ausschuss der Student*innenschaften (AS) ist das höchste beschlussfassende Organ zwischen den Mitgliederversammlungen (MVen). Er besteht aus Vertreter*innen von acht bis zehn Hochschulen, die einmal pro Semester von der Mitgliederversammlung gewählt werden.

Der AS ist zuständig für die Beschlussfassung über aktuelle Positionen und Strategien; darüber hinaus kann er Wahlen bzw. Nachwahlen durchführen.

Er kontrolliert die Einhaltung des Arbeitsprogramms. Außerdem wählt er die fzs-Delegierten zu den Mitgliederversammlungen der European Students‘ Union (ESU) und der International Union of Students (IUS).

Vorläufige Tagesordnung

  1. Begrüßung und Formalia
    1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
    2. Vorstellung der Anwesenden
    3. Festlegung von Redeleitung und Protokoll
    4. Verfassen eines Kurzberichts
    5. Beschluss Protokolle der letzten Sitzungen
    6. Festlegung der Tagesordnung
    7. Festlegung der Pausenzeiten
  2. Berichte
    1. Vorstand
    2. Berichte aus den AS-Strukturen
  3. Strukturelles
    1. Finanzen
    2. Personal
    3. Aufnahme neuer Mitglieder
  4. MV Vorbereitung
    1. Anträge
      1. Arbeitskreis Antidisarbeit im Verband
      2. Nicht-Binarität (fgp Antrag)
      3. Interner Verteiler (Antrag von Heidelberg)
    2. Aufgaben auf der MV
    3. Sonstiges
      1. Updates Antidisteam
    4. AS-Bericht
  5. Berichte der Projektstellen (Telefonate)
  6. Ratschläge von uns auf Basis des 61. AS und für den 63. AS (siehe pads)
  7. Sonstiges

Unterbringung und Tagungsort

Die Unterbringung findet in der Jugendherberge Bamberg statt. Tagungsort am Mittwoch ist die Jugendherberge, am Donnerstag und Freitag wird im Balthasar getagt.

Ausschlussklausel

Die Veranstaltenden behalten sich vor, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische, sexistische oder sonstige menschenverachtenden Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

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