Stellungnahme des fzs zur 3. Bologna-Folgekonferenz in Bergen im Mai 2005

Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften – fzs gibt deshalb eine Stellungnahme ab, in der er seine Haltung zu den Beschlüssen und den weiterhin in der Diskussion befindlichen Vorschlägen zusammenfasst und Anforderungen an die weitere Ausgestaltung des Bologna-Prozesses formuliert.

Bildung ist ein öffentliches Gut

Das Bekenntnis der europäischen Bildungsminister zu Bildung als einem öffentlichen Gut, das in öffentlicher Verantwortung steht, welches auf der Konferenz in Berlin abgegeben wurde, wird im Kommuniqué von Bergen nicht erneuert oder bekräftigt. Diese Entwicklung wird vom fzs besonders kritisch gesehen, insbesondere da auch keine impliziten Hinweise auf dieses Bekenntnis zu finden sind. Die Erklärung einer Position, dass Bildung ein öffentliches Gut ist, ist unbedingt nötig und spätestens bei der nächsten Konferenz in London nachzuholen.

Durchlässigkeit als Qualitätsmerkmal gestufter Abschlüsse und des Qualifikationsrahmens

In einem System gestufter Abschlüsse muss die Durchlässigkeit zu und zwischen den einzelnen Stufen gesichert werden. Alle Studierenden müssen die Gelegenheit bekommen, ihren individuellen Weg selbst zu bestimmen. Das kann bedeuten, dass sie nach dem Bachelor einer Berufstätigkeit nachgehen wollen; dazu müssen diese dann aber auch, wie im Bergen-Kommuniqué festgehalten, eine entsprechende Berufsfähigkeit vermittelt bekommen haben. Das muss aber auch die Möglichkeit umfassen, direkt im Anschluss ein Masterstudium aufzunehmen. Der fzs fordert deshalb, dass alle Studierwilligen die Möglichkeit erhalten, einen Masterstudiengang abzuschließen. Wir brauchen eine substantielle Erhöhung der Bildungsbeteiligung bei einer gleichzeitigen Erhöhung des gesellschaftlichen Bildungsniveaus. Um diese Ziele zu erreichen, muss sowohl der Hochschulzugang erweitert werden – wozu auch eine deutliche Verbesserung der Anerkennungsfähigkeit von beruflichen Qualifikationen und informellem Lernen gehört – als auch der Zugang zum Master offen ausgestalten werden, sowie über eine ausreichende staatliche Finanzierung der Hochschulen sichergestellt werden. Die Diskussionen und Beschlüsse, den Zugang zum Master einzuschränken, werden die bestehenden Ungleichheiten im Bildungssystem noch verschärfen. Schon jetzt können wir beobachten, dass Frauen in geringerem Maße als Männer ein Masterstudium aufnehmen.

Zur besseren Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen wurde durch das Bergen-Kommuniqué ein europäischer Qualifikationsrahmen angenommen, der durch nationalstaatliche Regelungen ergänzt werden soll. Allerdings erreicht der beschlossene Qualifikationsrahmen dieses Ziel nicht. Es bleibt völlig unklar, worin der qualitative Fortschritt im Vergleich zur konsequenten Anwendung eines lernzielorientierten ECTS mit Diploma Supplement und einem Transcript of Records bestehen würde. Die unklare Formulierung der einzelnen Qualifikationen führt weiterhin dazu, dass die einzelnen Qualifikationsniveaus hochgradig interpretationsbedürftig sind. Dies kann zu einem „Interpretationswettbewerb“ zwischen den Hochschulen verschiedener Länder führen, um ihre jeweiligen Vorstellungen vom jeweiligen Qualifikationsniveau umzusetzen. So wird Undurchlässigkeit zwischen einzelnen Stufen nicht mehr als Problem schlechter Organisation des Bildungswesens angesehen, sondern durch angebliche Fähigkeitsunterschiede legitimiert.

Die Diskussionen um die Erweiterung des gestuften Studiums um die Promotion als dritten Zyklus und um einen Qualifikationsrahmen haben gezeigt, dass Promovierende als eigenständige ForscherInnen kaum in das Studiensystem einzupassen sind. Der Studierendenstatus ist deshalb nicht angemessen. Im Anschluss daran stellt sich auch die Frage nach der finanziellen und sozialen Absicherung von Promovierenden. Bestehende Qualifikationsstellen dürfen nicht mit dem Argument abgebaut werden, dass Promovierende Studierende seien und keine Beschäftigten.

Geschlechtergerechte Hochschule – nicht nur davon reden, sondern endlich verwirklichen

Der Bologna-Prozess hat seit dem Berliner Kommuniqué 2003 das Ziel, dass der europäische Hochschulraum geschlechtergerecht wird. Bisher handelt es sich hierbei aber um Lippenbekenntnisse, was auch dadurch deutlich wird, dass dieses Thema im Bergen-Kommuniqué keine Erwähnung findet. Insbesondere trifft dies auf Deutschland zu: So ist es zum Beispiel bis heute nicht gelungen, Frauen in gleichem Maße an den Verfahren zur Akkreditierung zu beteiligen. Der Anteil von Frauen in Akkreditierungsagenturen als auch im Akkreditierungsrat ist alarmierend. Der fzs fordert aufgrund dessen endlich ein umfassendes Konzept zur Verwirklichung des Ziels einer geschlechtergerechten Hochschule. Nur durch eine ausreichende Beteiligung von Frauen an den Verfahren ist es möglich, dies auch umzusetzen.

Die soziale Dimension nicht vernachlässigen

Der europäische Hochschulraum ist nicht ohne eine soziale Dimension zu verwirklichen. Bisher verstärkt das Hochschulsystem noch die Ungleichheiten, die das Bildungssystem vorher produziert hat. Leider wird die soziale Dimension aber immer mehr aus dem Blick verloren und die soziale Selektivität im deutschen Hochschulsystem hat sich entgegen der Zielstellung des Bologna-Prozesses in den letzten beiden Jahren noch weiter verstärkt.

Der fzs fordert, der sozialen Dimension gerade bei der nationalen Umsetzung des Bologna-Prozesses eine zentrale Bedeutung beizumessen: Das bedeutet zum einen, dass der bestehende Handlungsbedarf im schulischen und vorschulischen Bereich nicht vollständig ausgeblendet werden darf; zum anderen müssen Hürden im Studienverlauf abgebaut werden.

Zentral ist hier die Studienfinanzierung: Durch die BAföG-Reform konnte der Rückgang von Studierenden aus so genannten bildungsfernen Schichten zumindest gestoppt werden. Nach wie vor gilt es aber, das Versprechen einer grundlegenden Reform der Studienfinanzierung, die sich am Ziel der sozialen Gleichheit orientiert, einzulösen. Auf kurze Sicht müssen zumindest die Bedarfssätze und Freibeträge im BAföG den gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Zusätzlich muss das Studium in allen Bundesländern gebührenfrei bleiben bzw. werden. Jede Form von Studiengebühren stellt eine soziale Hürde zum Studium bzw. während des Studiums dar.

Der fzs fordert außerdem die Sicherstellung von sozialer Infrastruktur an den Hochschulen. Durch die in mehreren Bundesländern erfolgten Kürzungen bei den Studierendenwerken haben sich in den letzten Jahren erhebliche Verschlechterungen bei der Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum sowie bei den Verpflegungseinrichtungen und Beratungsangeboten ergeben. Auch bei der Einführung von neuen Studien- und Prüfungsordnungen müssen soziale Aspekte berücksichtigt werden.

Mobilität nicht nur auf dem Papier ermöglichen

Mobilität der Studierenden und Lehrenden ist ein wichtiger Bestandteil des europäischen Hochschulraums. Mehr noch als der generelle Zugang zu Hochschulbildung hängt die Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes von der sozialen Herkunft und den finanziellen Möglichkeiten ab. Um wesentlich mehr Menschen Mobilität zu ermöglichen als bisher, bedarf es einer grundlegenden Umgestaltung der Studienfinanzierungssysteme. Das im Berliner Kommuniqué definierte (und im Bergen-Kommuniqué bekräftigte) Ziel der vollständigen Portabilität der staatlichen Unterstützung für Studierende ins Ausland kann nur ein erster Schritt sein. Den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den einzelnen Ländern Europas wird dadurch jedoch nicht Rechnung getragen. Auch die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes verlangt zumindest von den EU-Ländern unter den Bologna-Staaten eine Umorientierung hin zu einem „Gastland-Prinzip“.

Der fzs fordert die Einrichtung eines Europäischen Mobilitätsfonds, der allen Menschen eine bedarfsdeckende und an die Lebenshaltungskosten des Ziellandes angepasste Studienfinanzierung garantiert. Der Fonds muss sicherstellen, dass alle Länder ihrer Wirtschaftskraft angemessen die Finanzierung von Mobilität tragen. Kurzfristig müssen die Mitnahmeregelungen des deutschen BAföG ausgeweitet werden. Insbesondere muss eine Gleichstellung von Zielländern inner- und außerhalb der EU erfolgen. Strukturelle Mobilitätshürden abbauen

Nicht nur die fehlende Finanzierung, auch strukturelle Aspekte behindern die Mobilität von Studierenden. Um die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen zu verbessern, ist nicht nur die Ratifizierung der Lissabon-Konvention durch die Bundesrepublik erforderlich. Vor allem müssen die dort vereinbarten Prinzipien in das deutsche Bundes- und Landesrecht überführt werden. Die Anerkennungspraxis wird sich künftig an den Prinzipien der Beweislastumkehr und des Anspruchs auf Anerkennung messen lassen müssen.

Bei der Gestaltung zweistufiger Bachelor- und Masterstudiengänge besteht die Gefahr, dass die kurze Studienzeit zu einer Behinderung von Auslandsaufenthalten führt. Damit rückt das Ziel der Erleichterung von Mobilität in weite Ferne. Stattdessen müssen Auslandsaufenthalte sowohl für einen ganzen Studiengang als auch für wenige Semester erleichtert werden. Mobilitätssteigerung auf der einen Seite darf nicht zu Mobilitätshürden auf der anderen Seite führen!

Um ausländischen Studierenden ein Studium in Deutschland zu erleichtern, sind offenere und flexiblere Visa- und Arbeitserlaubnis-Regelungen erforderlich. Das Ausländerrecht erschwert vielen Studierenden die Aufnahme eines Studiums. Daher muss die Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes darauf ausgerichtet werden, mehr ausländischen Studierenden ein Studium zu ermöglichen und einen reibungslosen Studienablauf abzusichern. Forderungen nach Studiengebühren oder Betreuungsgebühren erteilt der fzs eine klare Absage. Diese behindern massiv den Zugang von Studierenden zum deutschen Hochschulsystem.

Qualitative Studienreform statt unüberlegter Liberalisierung der Qualitätssicherung

Die von ENQA, ESIB und der EUA vorgeschlagenen allgemeinen Standards, die Grundlage der Bewertung aller europäischen Studienangebote sein sollen, wurden von der Konferenz in Bergen angenommen. Das von Seiten der EU-Kommission vorgeschlagene europäische Register , das sich insbesondere auf die Zulassung von Akkreditierungsagenturen bezieht, , wurden von der Konferenz in Bergen begrüßt. ENQA hat die Aufgabe bekommen, gemeinsam mit VertreterInnen von Hochschulen und Studierenden Vorschläge zur praktischen Implementierung des Registers vorzulegen. Weiterhin sollen die Agenturen, die in das Register aufgenommen wurden, europaweit arbeiten dürfen.

Studienreformkonzepte treffen immer auf spezifische Voraussetzungen, die durch die bestehenden Bildungssysteme der Länder gegeben sind. Das Ziel einer besseren Vergleichbarkeit der Studienleistungen ist über verbesserte Anerkennungsmöglichkeiten besser zu erreichen als über eine europaweite Harmonisierung der Studienangebote über den Umweg gleicher Standards in der QS. Das europäische System der QS durch ein Register berücksichtigen dies nicht. Darüber hinaus ist eine demokratische Beteiligung aller Gruppen nur unzureichend gewährleistet: Insbesondere ist die Berufspraxis in das Register bisher gar nicht eingebunden. Die Entscheidungsebenen sind für Lehrende und Lernende vor Ort zudem kaum greifbar und gestaltbar.

Ein europäischer Hochschulraum lässt sich nur mit allen Beteiligten verwirklichen

Der europäische Hochschulraum muss ein demokratischer Hochschulraum sein. Dies bedeutet insbesondere, dass alle Mitglieder der Hochschulen gleichberechtigt ihre Interessen vertreten können. Das gilt vor allem auch für die Beschäftigten in den Bereichen Technik und Verwaltung. Diese Anforderung erfüllen die Hochschulen bisher nicht.

Doch auch die Steuerung des Bologna-Prozesses auf den übergreifenden Ebenen lässt hier zu wünschen übrig. StudentInnen werden auch hier noch nicht durchgehend als gleichberechtigte PartnerInnen angesehen. Der fzs fordert die Einbindung der Studierenden als aktive Partner auf allen Ebenen ebenso wie die Einbindung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden als Vertreter der Berufspraxis.

Keine neuen Grenzen aufbauen

Neben dem Bologna-Prozess trägt auch die Europäische Union in ihren Kompetenzbereichen erheblich zum Zusammenwachsen Europas bei. Der fzs begrüßt die Unterstützung und Förderung des Bologna-Prozesses und seiner Ziele durch die EU. Gleichzeitig wendet er sich jedoch gegen Tendenzen der Vereinnahmung des Bologna-Prozesses durch die EU, wie etwa im Rahmen der Entwicklung eines europäischen Qualifikationsrahmens. Der Bologna-Prozess reicht mit bald 45 teilnehmenden Ländern weit über die EU der 25 hinaus. Bei aller Unterstützung und Förderung muss daher gewährleistet bleiben, dass der Bologna-Prozess sich nicht zunehmend auf die EU fixiert. Alle Teilnehmerländer müssen gleichberechtigt und auf einer Ebene mit der EU am Bologna-Prozess teilnehmen.

Beschlossen auf der 28. MV in Köln, August 2005