Am 1. September 1971 trat das Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG) in Kraft. In seinem 35jährigen Bestehen haben etwa 3,8 Millionen StudentInnen und 4,4 Millionen SchülerInnen von der Förderung profitiert.
Hierzu erklärt Katharina Binz, Vorstandsmitglied des freien zusammenschlusses von studentInnenschaften (fzs): „Mit der Einführung des BAföGs sollte eine Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungssystem erreicht werden, die eine wichtige Grundlage für die Bildungsexpansion in den 70er Jahren bildete. Diesem Anspruch wurde das BAföG aber zunehmend nicht mehr gerecht.“
Zu Beginn als Vollzuschuss eingeführt, wurde bald auf Kosten von eher bildungsfernen StudieninteressentInnen der Rotstift angesetzt und das BAföG mit dem heute wieder üblichen Darlehensanteil von ca. 50 % versehen. In den 80er Jahren wurde sogar durch die vorübergehende Umstellung auf ein Volldarlehen eine fatale Entwicklung eingeleitet. Waren es 1982 immerhin noch 23%, die eine Förderung erhielten, so fiel die Zahl der Studierenden aus unteren sozialen Schichten auf nur 12% im Jahr 2003. Rüttger’ s BAföG-Reform sei damit an den Rand eines Bildungskahlschlags gekommen.
„Scheinbar wurde aus diesen Fehlern gelernt. Ein regelmäßiger BAföG-Bericht sollte der jeweiligen Regierung die Fakten für die realitätsnahe und kontinuierliche Anpassung der Bedarfssätze und der Freibeträge liefern, während die Darlehenssumme auf 10 000 € begrenzt werden konnte. Ein Schritt in die richtige Richtung“, so Konstantin Bender, im Vorstand des fzs zuständig für den Bereich Sozialpolitik.
„Die SPD sollte lieber an ihren Erfolgen anknüpfen und den sich selbst gestellten Aufgaben gerecht werden, anstatt seit mittlerweile 5 Jahren die Daten der Bafög-Berichte zu ignorieren und Bedarfssätze und Freibeträge der Entschuldung der öffentlichen Haushalte zu opfern“, fordert Elke Michauk, ebenfalls Teil des neuen Vorstands im Studierendenverband. „Von Frau Schavan als neuer Bildungsministerin ist bekanntermaßen eine völlige Kehrtwende in der finanziellen Förderung von Studierenden zu erwarten. Auch im Haushaltsentwurf 2007 weiß sie nichts Vernünftiges mit ihrem Etat anzufangen, denn sonst hätte sie die entsprechenden Mittel für das BAföG freigegeben.“
Aus Sicht des fzs bedarf es einerseits eines klaren Bekenntnisses zum BAföG sowie andererseits eines Ausbaus des BAföGs zu einer bedarfsdeckenden Grundsicherung. Für den fzs stellen die neuen Studienfinanzierungsmöglichkeiten des Bundes und der privaten Anbieter den schleichenden Ausstieg aus dem BAföG dar. „Dies wäre ein gewaltiger Rückschritt für die Chancengleichheit im Bildungssystem, da es dazu führen würde, dass endgültig nur noch Reiche Zugang zu Bildung hätten“, erklärt Janett Schmiedgen, auch im fzs-Vorstand. Kurzfristig sei es deshalb unumgänglich, die Förderhöhe wie auch die Zahl der Antragsberechtigten auszuweiten.
Elke Michauk, fzs-Vorstand, führt hierzu aus: „Das BAföG stellt unseres Erachtens nach eines der wichtigsten Studienfinanzierungsmodelle dar und kann, nach entsprechenden Modifikationen, Mittel zum Erreichen sozialer Gleichheit in Hochschule und Gesellschaft sein.“ Konstantin Bender ergänzt seine Kollegin abschließend: „Langfristig muss durch die Einführung einer bedarfsdeckenden Grundsicherung, die allen Menschen eine soziale Beteiligung garantiert, die sich nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen finanzieren können. Dazu gehört auch die Wahrnehmung ihres Rechts auf Bildung.“