Das Hochschulfreiheitsgesetz – Rückschritt für eine geschlechtergerechte Hochschule

Seit dem 1.1.2007 gilt in Nordrhein-Westfalen (NRW) das Hochschulfreiheitsgesetz, mit dessen Inkrafttreten auch die studentische Gleichstellungsbeauftragte abgeschafft wurde. Nach dem alten Hochschulgesetz NRW war es auch Studentinnen möglich, das Amt der Gleichstellungsbeauftragten zu übernehmen, aus Sicht des fzs eine zu begrüßende, fortschrittliche Regelung. In dem nun geltenden Gesetz wurde diese Option ausgeschlossen, indem man für die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten die Zugehörigkeit zur Statusgruppe der Professorinnen bzw. der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen sowie das Vorhandensein eines Hochschulabschlusses zur Voraussetzung machte.

Mit dieser Regelung wird den Studentinnen ein Handlungsfeld verschlossen und sie verlieren damit die Möglichkeit, frauenpolitische Aspekte aus studentischer Sicht in die akademischen Gremien einzubringen. „Die Abschaffung der studentischen Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen in NRW bedeutet einen massiven Einschnitt in die Rechte der Studentinnen. Im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung vertraten diese bisher aktiv die Interessen der Studentinnen – nun ist eine der größten Gruppen an den Universitäten in Hinsicht auf ihre spezifischen Probleme ohne Gehör,“ stellt Jana Hoffmann, Referentin für Frauen- und Geschlechterpolitik beim fzs fest.

Mit der Abschaffung des Amtes der studentischen Gleichstellungsbeauftragten wurde ein weiterer Schritt zur Beschränkung von Partizipationsmöglichkeiten von Studierenden und weniger Geschlechtergerechtigkeit in ihren Hochschulen vollzogen, der definitiv nicht zielführend ist. „Anscheinend haben Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit bei Innovationsminister Pinkwart keinen großen Stellenwert,“ kommentiert Janett Schmiedgen, Vorstandsmitglied des fzs die Ereignisse in Nordrhein-Westfalen. „Dabei ist es gerade wichtig, Studentinnen und Promoventinnen aktiv zu fördern und dadurch den immer noch männlich dominierten Wissenschaftsbetrieb aufzubrechen,“ erläutert Janett Schmiedgen abschließend.