Studentische Beteiligung im Akkreditierungssystem

Der Akkreditierungsrat hat im Dezember 2006 einen Beschluss zur Weiterentwicklung der studentischen Beteiligung im Akkreditierungswesen in der BRD beschlossen. Der studentische Akkreditierungspool wird von den Bundesfachschaftentagungen, den Landesvertretungen der Studierendenschaften und dem fzs getragen und legitimiert und qualifiziert studentische GutachterInnen für Akkreditierungsverfahren.

Der Beschluss

„Weiterentwicklung der studentischen Beteiligung an der Qualitätssicherung von Studium und Lehre in Deutschland“

Der Akkreditierungsrat sieht in der bisherigen — vor allem ehrenamtlich erbrachten — Arbeit des Studentischen Akkreditierungspools eine gute Grundlage zur Umsetzung der auf europäischer Ebene formulierten Ziele im Bereich der studentischen Beteiligung an der externen Qualitätssicherung. Um diese Ziele zu erreichen, ist allerdings eine weitere Verbreiterung der Mitgliederbasis des Studentischen Akkreditierungspools im Hinblick auf Fächergruppen, Hochschultypen und die Geschlechterverteilung notwendig.

Die weitere Ausgestaltung der Beteiligung von Studierenden im Akkreditierungssystem soll vor diesem Hintergrund die folgenden Punkte umfassen:

1. Der Akkreditierungsrat wird einen Prozess moderieren, in dem zwischen dem Studentischen Pool und den Agenturen geeignete und belastbare Kooperationsstrukturen geschaffen werden.

2. Der Akkreditierungsrat wird den Studentischen Akkreditierungspool bei der Gewinnung ausreichender finanzieller Mittel unterstützen, um so sicherzustellen, dass auch bei einer steigenden Verfahrenszahl ausreichend viele studentische GutachterInnen zur Verfügung stehen. Die Agenturen werden gebeten, sich daran im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu beteiligen.

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