Stellungnahme GEZ

Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) ist der überparteiliche Dachverband von Studierendenvertretungen in Deutschland. Mit rund 90 Mitgliedshochschulen vertritt der fzs über eine Million Studierende in Deutschland.

Eines der Arbeitsfelder des Verbandes ist die Bearbeitung sozialpolitischer Problemlagen von Studierenden. Die hier vorgelegte Stellungnahme des fzs soll zu den oben genannten Problemfeldern speziell aus der studentischen, sozialpolitischen Perspektive erfolgen.

1) Soziale Situation von Studierenden

Die im Folgenden ausgeführten Daten zur Beschreibung der sozialen Situation von Studierenden sind der 17. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW) entnommen. Die Auswahl der Daten erfolgte unter dem Gesichtspunkt der sich aus dem Staatsvertrag ergebenden Problemfelder.

Laut 17. Sozialerhebung des DSW stellt sich die Einkommenssituation wie folgt dar. Die Studierenden in der BRD verfügen über durchschnittliche Einnahmen in Höhe von 767€ pro Monat. Hierbei sind jedoch deutliche Streuungen erkennbar. So verfügen rund 25% der Studierenden über weniger als 600€ monatlich und rund ein Viertel über mehr als 890€.

Nahezu 90% der Studierenden werden vom Elternhaus finanziell unterstützt, wobei ca. 2/3 der Studierenden neben dem Studium erwerbstätig sind, um finanzielle Lücken zu schließen, im Schnitt werden 325€ durch die Studierenden erwirtschaftet. Die Zuwendungen durch die Eltern machen rund 50% des durchschnittlichen Einkommens oder rund 368€ aus.

Die Gebührenerhebung stellt eine weitere Ausdünnung der Finanzdecke vieler Studierenden dar. Die neuen Gebühren für Computer sind in einem ganzen Ensemble von zusätzlichen finanziellen Belastungen (Mehrwertsteuererhöhung, Studiengebühren, allgemeine Preissteigerungen) zu sehen an dessen Ende häufig wenig zum Leben bleibt. Das BAföG ist seit 2001 konstant geblieben, dies bedeutet angesichts von Inflation de facto Kürzungen der staatlichen Unterstützung.

Die Quote der LeistungsempfängerInnen nach dem Bundesausbildungs-förderungsgesetz (BAföG) gemessen an allen rund zwei Millionen Studierenden in der Brd. beträgt etwa 23%. Diese erhalten jeweils Förderbeträge in unterschiedlicher Höhe, im Durchschnitt etwa 367€ monatlich. In Bezug auf die Wohnsituation der Studierenden in der BRD ist festzuhalten, dass

  • 23% der Studierenden in einer allein in der eigenen Wohnung leben
  • 20% der Studierenden mit einer PartnerIn zusammen leben
  • 22% der Studierenden noch bei der elterlichen Wohnung leben
  • 22% der Studierenden in einer Wohngemeinschaft (WG) leben
  • 12% der Studierenden in einem Wohnheim leben
  • 2% der Studierenden zur Untermiete wohnen

Damit wohnen rund 79 % aller Studierenden nicht mehr in der elterlichen Wohnung und unterliegen damit grundsätzlich der Gebührenpflicht. Für die Studierenden die in WGs leben ist es grundsätzlich so, dass jede einzelne Person gebührenpflichtig ist.

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2) Anforderungen an Studierende

Studierende sollen an den Hochschulen auf mögliche Berufsfelder von morgen vorbereitet werden. Hierzu zählen auch kommunikative Kompetenzen bei der Nutzung von modernen Kommunikationsmedien. Angefangen bei der Nutzung von e-Mails zur Kommunikation mit Lehrenden, über die Internetrecherche bis hin zur Onlinezusammenarbeit mit Arbeitsgruppen an Orten außerhalb der Hochschulen. Hinzu kommt, dass zahlreiche Bibliotheken sukzessive ihre Kataloge von Zettelkästen zu nur noch online abrufbaren Datenbanken umbauen. Zudem ist momentan die stärker werdende Tendenz zu beobachten, dass Pflichtlektüren für Seminare zunehmend für eine geschlossene NutzerInnengruppe nur noch in eingescannter Form für die TeilnehmerInnen zur Verfügung gestellt werden. Außerdem stellen Hochschulbibliotheken häufig den Studierenden Zeitschriften – die einen wichtigen Überblick auf den derzeitigen Forschungs- und Debattenstand in einem Fachgebiet liefern – zur Verfügung. Es findet also eine zunehmende Umstellung auf elektronisch abrufbare Schriftstücke statt. Gleichzeitig leiden die Hochschulen Bundesweit unter stetig beschnittenen finanziellen Ressourcen. Dies hat im Kontext der o.g. Entwicklung dann zwei Folgen. Auf der einen Seite können Massenuniversitäten es zunehmend nicht mehr gewährleisten, dass allen Studierenden ein Computerarbeitsplatz von der Hochschule zur Verfügung gestellt werden kann. Dies führt dann zweitens dazu, dass diese Lücke zunehmend durch die Studierenden selbst unter stellenweise erheblichen finanziellen Aufwendungen – durch den Erwerb von eigenen PCs geschlossen werden muss.

Mit der Einführung der Computer-Gebühr in Höhe von 5,52 € werden nun Leistungen in Rechnung gestellt, die zum einen vorher unentgeltlich waren und zum anderen den Lernenden einen Zugang zum immer wichtiger werdenden Wissensportal Internet eröffnen.

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3) Rundfunkrat

Der Rundfunkrat ist das oberste Kontrollgremium der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Dieses Gremium ist für die inhaltliche Ausgestaltung mitverantwortlich. In diesem Gremium sitzen VertreterInnen aller gesellschaftlich als wichtig erachteten Gruppen. Dies sind unter anderem VertreterInnen der Kirchen, von Parteien und Verbänden sowie der einzelnen Bundesländer. Leider gibt es keine VertreterIn der rund zwei Millionen Studierenden in diesem Gremium

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4) Rundfunkstaatsvertrag

Der Rundfunkstaatsvertrag regelt die rechtlichen Prozeduren, Verfahren und Bestimmungen rund um den Empfang des öffentlichrechtlichen Medienangebotes.

So wird in §4 (1) festgelegt, dass die Gebührenpflicht mit dem ersten Tag des Monats beginnt in dem ein Empfangsgerät vorgehalten wird.

Eine evtl. 30/30stel Regelung ist hier nicht vorgesehen. Dies hätte jedoch den Vorteil, dass lediglich für die Tage eine Gebührenpflicht besteht in denen auch tatsächlich ein Empfangsgerät bereitgehalten wurde. Ähnliches gilt für die Beendigung der Gebührenpflicht. Auch hier ist jeweils der volle Beitrag zu entrichten.

In § 6 geht es um Befreiungstatbestände von der Gebührenpflicht. Hier ist zunächst generell zu bemängeln, dass die Befreiungstatbestände lediglich auf Personen und deren Ehepartner Anwendung finden. Auf heute mögliche gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften wird nicht eingegangen.

Begrüßenswert ist, dass in Satz 1 Abs.5 BAföG-EmpfängerInnen genannt werden. Studierenden, die kein BAföG (mehr) erhalten, wird es dagegen sehr schwer gemacht, eine Befreiung zu bekommen. Wer nicht unter die ausdrücklich genannten Gruppen fällt (Studierende sind nicht genannt – nur BAföG-EmpfängerInnen!), kann nur in einem „besonderen Härtefall“ doch eine Befreiung bekommen. Laut Auskunft der GEZ-Befreiungs-Hotline fällt hierunter NICHT geringes Einkommen – es müssten schon noch weitere besondere Härten dazukommen.

Aus Sicht des fzs ist eine Ergänzung der zu befreienden Personengruppen um „sich in Ausbildung befindliche Personen“ begrüßenswert. §6 Satz 4 regelt die Aufteilung der Anträge auf Befreiung von den „GEZ-Gebühren“ auf die jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalten. Dies ist im Sinne einer einheitlichen Bearbeitungspraxis der Anträge aus Sicht des fzs abzulehnen. In §6 Satz 6 werden Regelungen zur Befristung festgelegt. Hier ist im Falle von sich in Ausbildung befindlichen Personen eine grundsätzliche Befreiung für die Dauer der Ausbildung aus Sicht des fzs wünschenswert.

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5) Forderungen des fzs

Grundsätzlich:
Neben den Auswirkungen auf die Hochschulfinanzen stellt die Gebührenerhebung eine weitere Ausdünnung der Finanzdecke vieler Studierenden dar. Die neuen Gebühren für Computer sind in einem ganzen Ensemble von zusätzlichen finanziellen Belastungen zu sehen an dessen Ende häufig wenig zum Leben bleibt.

  • Aufnahme gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
  • Kostenfreihaltung von Onlineangebote
  • Eine studentische VertreterIn im Rundfunkrat
  • Schaffung einer tagesgenauen Abrechnungspraxis der Gebührenpflicht (30/30stel)
  • Aufnahme der „in Ausbildung befindlichen Personen“ als grundsätzlich zu befreiende Personen. Als zeitlicher Rahmen ist hier eine Orientierung an der durchschnittlichen Studienzeit / Ausbildungszeit wünschenswert
  • Im Sinne einer einheitlichen Bearbeitungspraxis der Anträge auf Befreiung ist eine zentrale Bearbeitungsstelle anzustreben.

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