Mobilitätsbarrieren gezielt bekämpfen

Berlin (fzs). Gestern veröffentlichte das statistische Bundesamt neue Ergebnisse zur Studierendenmobilität. Diese zeigen einen Anstieg der Anzahl deutscher Studierender an ausländischen Hochschulen um 14%. Aus Sicht des freien zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) dürfen trotz dieser quantitativen Steigerung der Auslandsmobilität von Studierenden aus Deutschland die vielfältigen, vor allem finanziellen, Mobilitätsbarrieren nicht ignoriert werden.

„Um Studierendenmobilität zu steigern und allen Studierenden einen Auslandsaufenthalt zu ermöglichen, muss noch einiges getan werden“, erklärt Martin Menacher, Vorstandsmitglied des fzs. Der Sonderbericht „Internationalisierung des Studiums“ der 17. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks verdeutlicht die Probleme, denen Studierende in Bezug auf einen Auslandsaufenthalt gegenüber stehen. Die persönliche Einstellung von Studierenden wird dieser zufolge mit am Stärksten durch die erwartete finanzielle Mehrbelastung beeinflusst. Die Chance, einen Auslandsaufenthalt absolvieren zu können, hängt maßgeblich vom Geldbeutel der Eltern ab. Die soziale Herkunft bestimmt die Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts. „Finanzielle Gründe dürfen nicht von einem Auslandsaufenthalt abhalten. Die Kosten eines Auslandsaufenthaltes müssen daher übernommen werden. Das Auslands-BAföG muss als Vollzuschuss gewährt werden. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass nicht nur finanziell gut gestellte Studierende einige Zeit an einer ausländischen Hochschule verbringen können“, fügt Menacher hinzu.

Eine Erhöhung der Mobilität durch die Umstellung der Studiengänge auf Bachelor und Mas-ter ist derzeit nicht zu beobachten. Das Gegenteil ist der Fall. „Starre Curricula und aufeinander aufbauende Module lassen einen Auslandsaufenthalt kaum zu. Der fzs fordert daher eine flexible Studiengangsgestaltung, die individuellen Biografien und Lebenssituationen gerecht wird und eine selbstbestimmte Gestaltung des Studiums zulässt. Hierbei ist besonders eine sinnvolle und durchdachte Implementierung des ECTS-Punktesystems, welche sich tatsächlich an der Arbeitsbelastung (Workload) orientiert, zwingend erforderlich“, erklärt fzs-Vorstandsmitglied Imke Buß.

Die kürzliche Ratifizierung der Lissabon-Konvention zur Anerkennung von Studienleistungen, begrüßt der fzs. „Zehn Jahre nach der Unterzeichnung der Vereinbarung ist die Lissabon-Konvention endlich in der Bundesrepublik ratifiziert. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind nun gesteckt, die Umsetzung steht allerdings noch auf einem ganz anderen Blatt“, so Buß. „Die Bundesländer sind nun gefragt. Die Länder müssen die Vereinbarungen jetzt in ihren Hochschulgesetzen verankern.“ In der Lissabon-Konvention aus dem Jahr 1997 haben sich Unterzeichnerstaaten auf Standards zur Anerkennung von Studienleistungen geeinigt. Die Hochschulen müssen nach der Konvention die Gründe nachweisen, die eine fehlende Gleichwertigkeit der Studienleistungen belegen. Bislang müssen die Studierenden den Nachweis der Gleichwertigkeit erbringen. Aufgrund der vielerorts schlechten Anerkennungspraxis ist ein schnelles Handeln dringend notwendig. Denn laut Sozialerhebung erklären 20-25% der Studierenden Probleme bei der Anerkennung ihrer Leistungen an der Heimathochschule.