Das Präsidium der Universität Gießen reagierte mit seiner Entscheidung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Gießen, das am 1. November in einem Eilbeschluss festgestellt hatte, dass die hessischen Studiengebühren nicht mit der hessischen Landesverfassung vereinbar sind.
Gegen diesen Gerichtsbeschluss hat die Universität zwar Beschwerde eingelegt, allerdings wurde zugleich und mit sofortiger Wirkung die Erhebung von Studiengebühren ausgesetzt. Insgesamt sind von diesem Beschluss bis zu 2000 Studierende betroffen. Einerseits haben mehrere hundert Studierende gegen den Gebührenbescheid Widerspruch eingelegt; andererseits haben bis zu 1400 Studierende noch keinen Gebührenbescheid erhalten.
Die Entscheidung des Gerichtes ist eine gute Nachricht für die hessischen Studierendenvertretungen, die in ihrem Kampf gegen Studiengebühren nach dem Urteil der vergangenen Woche nun einen weiteren Erfolg feiern können. Zugleich ist die Gießener Entscheidung ein positives Signal für die Studierendenschaften bundesweit sowie ihren Dachverband, den fzs.