Hessischer Landtag diskutiert die Abschaffung von Studiengebühren

Die Abschaffung der hessischen Studiengebühren stand am 19. März im Mittelpunkt der Beratungen des Wissenschaftsausschusses im hessischen Landtag. Grundlage der Beratungen waren drei Gesetzentwürfe – zwei Anträge von SPD/Grünen (Drs. 17/15) sowie der Linkspartei (Drs. 17/16) zur Gebührenabschaffung sowie ein Antrag der FDP-Fraktion (Drs. 17/32), der die Gebührenfrage an die Hochschulen übertragen soll, wurden von zahlreichen geladenen ExpertInnen diskutiert.

Die Pläne zur Abschaffung der Gebühren fanden u.a. deutlichen Zuspruch bei Studierenden, Gewerkschaften, den Fachhochschulen sowie führenden Verfassungsrechtlern. Die GebührengegnerInnen plädierten für die Rücknahme der Studiengebühren. Die Gebühren wirkten demnach nicht nur sozial selektiv und hielten viele junge Menschen vom Studium ab, sondern widersprächen ebenfalls der in der hessischen Landesverfassung vorgeschriebenen Unentgeltlichkeit des Studiums.

Die Verfassungsrechtler Prof. em. Dr. Friedrich v. Zezschwitz sowie Prof. Dr. Bernhard Nagel wiesen darauf hin, dass die Gebühren nicht nur für die Zukunft abgeschafft werden müssten, sondern eine rückwirkende Abschaffung geradezu notwendig sei, da die Gebührenerhebung nicht im Einklang mit der Landesverfassung stünde. Der Antrag von SPD und Grünen sieht keine Rückzahlung der bisher erhobenen Gebühren vor, was auch auf Kritik von Aktionsbündnis gegen Studiengebühren beim fzs stieß.

Unternehmensverbände und Hochschulrektorenkonferenz wollen an Studiengebühren festhalten

Die Vereinigung hessischer Unternehmerverbände (VhU) sowie die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) forderten in ihren Stellungnahmen hingegen die Beibehaltung von Studiengebühren. Der Unternehmerverband wetterte gegen sog. Langzeitstudierende und warnte davor, dass ausländische Studierende ein kostenfreies Studium in Deutschland „auf Kosten des Steuerzahlers“ nutzen könnten. Die HRK-Präsidentin Margret Wintermantel sprach sich nicht nur für Studiengebühren aus, sondern lehnte die im FDP-Antrag vorgesehene Deckelung der Schulden auf 15000 Euro ab, da diese der „Effektivität“ von Studiengebühren gerade für Langzeitstudierende zuwider liefe.

Weniger Gebühreneinnahmen als erwartet

Unterdessen wurde bekannt, dass die hessischen Hochschulen weniger Gebühren im ersten gebührenpflichtigen Jahr wesentlich geringere Einnahmen hatten als geplant: Statt der erwarteten 104 Millionen Euro nahmen die Hochschulen nur 90,1 Millionen aus Studiengebühren ein, wie die Frankfurter Rundschau berichtete und die geschäftsführende Ministerin zugestehen musste. Hintergrund der Mindereinnahmen ist die Tatsache, dass sich zahlreiche Studierende beurlauben ließen – ein Trend, der sich auch in anderen gebührenpflichtigen Bundesländern bereits zeigte.

Urteil zum hessischen Gebührengesetz am 11. Juni

Mit Spannung blicken die hessischen Studierenden unterdessen auf den 11. Juni: An diesem Tag will der hessische Staatsgerichtshof sein Urteil zum Studienbeitragsgesetz fällen. Geklagt hatten nicht nur die Fraktionen von SPD und Grünen, sondern ebenfalls die Studierenden des Landes: Mehr als 70.000 Menschen hatten sich der Klage gegen das Gebührengesetz angeschlossen. Zahlreiche BeobachterInnen gehen davon aus, dass das Gericht die Gebühren für verfassungswidrig erklären wird.