Studierende fordern Zustimmung zum BAföG-Änderungsgesetz

Berlin (fzs). Am heutigen Dienstag berät der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern über das 23. BAföG-Änderungsgesetz. Der fzs fordert die heute tagenden Akteure dazu auf, dem Entwurf zuzustimmen, auch wenn dieser bei weitem nicht ausreichend ist.

Hierzu erklärt Moska Timar, Mitglied des fzs-Vorstandes: „Heute geht es im Vermittlungsausschuss um das zentrale Element der Studienfinanzierung in der BRD – das BAföG. Mit Ihm werden Jahr für Jahr mehr als 500.000 Menschen gefördert. Bund und Länder müssen, nachdem Schavans elitäres Stipendiensystem diesen Rekordsommer wie Eis in der Sonne zusammen gescholzen ist, heute etwas für das Breitenförderungsinstrument machen. Wir fordern die beteiligten Akteure deshalb zur Zustimmung zum vorliegenden Entwurf auf.“

Trotzdem bleiben bestehende Mängel, wie etwa strukturell zu niedrige Fördersätze oder die Elternabhängigkeit weiter im System bestehen. Es handelt sich insgesamt gesehen um eine Fortschreibung der letzten Novelle von 2008. Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften fordert die Reform des BAföGs hin zu einem alters-, eltern- und herkunftsunabhängigen, bedarfsdeckenden Vollzuschuss.

Positiv zu nennnen ist aber die Anhebung der Altersgrenze für die Förderung von Master-Studiengängen von 30 auf 35 Jahre. „Dies ist politisch kein großer Wurf, wir erkennen aber an, dass der Gesetzgeber ein Stück weit versucht, die Studienrealität im gestuften System ins Gesetz einfliessen zu lassen. Dieser Aspekt muss A- als auch B-Ländern einleuchten.“ so Florian Keller, ebenfalls Mitglied des fzs-Vorstandes abschließend.