Urteil des VG Gelsenkirchen: „Grundrecht auf Studienplatz – Studierende müssen zugelassen werden“

Erik Marquardt, fzs-Vorstand hierzu: „Bereits 1972 stellte das Bundesverfassungsgesetz fest, dass das Grundrecht auf freie Berufswahl auch heißt, dass es ein Grundrecht auf einen Studienplatz gibt. Der momentane Studienplatzmangel widerspricht dem vollkommen. Anstatt zu einer Verbesserung zu kommen, verschlechtert sich die Situation jedoch von Semester zu Semester.“

Durch die doppelten Abiturjahrgänge, die Aussetzung der Wehrpflicht und einige geburtenstarke Jahrgänge wird in den kommenden Jahren mit deutlich steigenden Bewerbungszahlen gerechnet. Hinzu kommt, dass der Anteil der Studierenden eines Jahrgangs erhöht werden muss und soll. Für viele Studierwillige gibt es somit keine Möglichkeit, das gewünschte Fach zu studieren.

fzs-Vorstand Torsten Rekewitz erläutert abschließend: „Die Abiturnote ist nicht geeignet um den späteren Studienerfolg zu messen. Nach ihr zu selektieren macht allein deshalb schon keinen Sinn. Nur die Bewerber*innen können entscheiden, welches Studienfach für sie geeignet ist. Sie müssen in diesem Fach auch einen Platz bekommen. Das bekräftigt das gestrige Urteil. Es ist nicht verständlich, warum von der Politik keine geeigneten Schritte ergriffen werden, um im Hochschulsystem endlich verfassungskonforme Bedingungen herzustellen.“