Zustände wie im Kaiserreich: 40 Jahre ohne Demokratie an bayerischen Hochschulen

Dazu Anja Zürn, Sprecherin der LAK Bayern: „Seit Jahren blockiert die CSU die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft in Bayern. Wir können nicht verstehen, warum gerade in Bayern eine eigenständige, demokratische Organisation der Studierenden unmöglich sein sollte. Die scheinbare Angst vor einer ernstzunehmenden Studierendenvertretung macht die bayerischen Hochschulen aus demokratischer Sicht zu Entwicklungsgebieten.“

Die VS stellt eine unabhängige, selbständig organisierte Vertretung der Studierenden dar. Vor vierzig Jahren wurde sie in Bayern abgeschafft und damit die Strukturen der studentischen Selbstverwaltung an Hochschulen, die ihre Ursprünge in den zwanziger Jahren der Weimarer Republik haben. Seit der Wiedereinführung in Baden-Württemberg 2012 gibt es sie in allen deutschen Bundesländern – außer in Bayern.

„Uns ist bis heute unerklärlich, warum die demokratische Errungenschaft der Verfassten Studierendenschaft in Bayern abgeschafft wurde“, so Jan Cloppenburg aus dem Vorstand des fzs. „Die Abhängigkeit vom Gutdünken der Hochschule und des Freistaats mündet darin, dass die Landesregierung die Studierendenschaften in den letzten Jahren zunehmend finanziell austrocknet. Deshalb fordern wir die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft mit Satzungs- und Finanzautonomie, Beitragshoheit und politischem Mandat auch in Bayern.“

Mithilfe der VS vertreten die Studierenden ihre Interessen an der Hochschule selbst, geben sich eigene Satzungen und entscheiden in demokratischen Strukturen über ihre Angelegenheiten. Finanzhoheit und Satzungshoheit garantieren dabei die Unabhängigkeit von anderen Strukturen und machen die Studierenden zu einer unabhängigen Körperschaft an der jeweiligen Hochschule.

Die Strukturen, die 1973 an Stelle der Verfassten Studierendenschaft, also den ASten und Studierendenparlamenten, geschaffen wurden, können diese Unabhängigkeit nicht gewährleisten. Die Studierendenschaft gilt seitdem organisatorisch als Teil der Hochschule, sie ist nicht berechtigt, sich eigene Verfahrensregeln zu geben und die Finanzen hängen vom Gutdünken des Ministeriums ab. Nicht verwunderlich ist in diesem Kontext die sukzessive Abnahme der Mittel pro Studentin oder Student. Die Zuwendungen des Ministeriums liegen derzeit etwa bei 80 Cent. Aufgaben der Verfassten Studierendenschaft mussten zum Teil hilfsweise von den Studierendenwerken übernommen werden.