Stellungnahme zum Masterausbau NRW

Stellungnahme des freien zusammenschlusses von studentInnenschaften (fzs) e.V. zum Ausbau der Masterstudienplätze Drucksache 16/5041 für die Anhörung des Landtags-Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung Der fzs begrüßt die Initiative zum Ausbau und Erhalt von Masterstudienplätzen. Die aktuelle Situation begrenzt die Beteiligung an Bildung. Doch nur Bildung ermöglicht innerhalb der Gesellschaft für die*den Einzelne*n individuelle Handlungs- und vor allem Veränderungsmöglichkeiten. Die eigene Entscheidung ein Masterstudium auf zu nehmen, muss maßgeblich für die eigene Bildungsbiografie sein und nicht extern vorgegebene und herbeigeführte Mängel. Der fzs fordert öffentlich finanzierte Bildung für alle. Selbst im Vergleich zu anderen OECD-Staaten schneidet das deutsche Bildungssystem schlecht ab. Der OECD-Bildungsbericht hat im September 2014 wieder bestätigt, dass die tertiäre Bildung in der BRD zu den selektivsten in Europa gehört. Die Einführung der gestuften Studiengänge hat durch die Begrenzung des Zugangs zum Master, zu einer neuen Selektionshürde im Bildungswesen geführt. Durch einen Ausbau der Masterstudienplätze, kann diese Hürde entschärft werden. Der fzs hat 2014 erhoben, was Studierende davon abhält, ein Masterstudium aufzunehmen. Laut der fzs-Umfrage (www.bolognaumfrage.de) beabsichtigen etwa 2/3 der Bachelorstudierenden ein Masterstudium anzuschließen, wobei nur 38% eine akademische Laufbahn anstreben.  Von den aktuellen Masterstudent*innen hatte 1/5 Probleme bei der Aufnahme des Wunschmasterstudiums. Von den Studierenden, die nach dem Bachelorabschluss ihr Studium beenden wollen, gibt die Hälfte an dies aus finanziellen Gründen zu tun. 1/5 der Befragten hat keinen Masterplatz gefunden, der den eigenen Bedürfnissen entspricht. Frei bleibende Masterplätze Ein Problem des Übergangs vom Bachelor- zu Masterstudiengang ist nicht nur die geringe Anzahl, sondern auch die Zugangsregelungen zu Masterstudiengängen. In einigen Fächern und an einigen Orten bleiben aufgrund von Zugangsregelungen Masterstudienplätze unbesetzt, obwohl es sowohl Bewerber*innen als auch Kapazitäten an den Hochschulen gibt. §49 (7) des Hochschulgesetzes NRW führt den Begriff des „qualifizierten Abschlusses“ als mögliche Zugangsvoraussetzung für den Master ein. Die Entscheidung der Hochschulen, welche Bachelor-Absolvent*innen für den Masterstudiengang qualifiziert sind, wird nur an oberflächlich objektiven Maßstäben gemessen. Eine Bewertung der Kenntnisse der Bachelorabsolvent*innen über den Abschluss hinaus, ist extern und schon gar nicht im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens, nicht möglich. Die Maßstäbe zur Bewertung des Abschlusses, die an nordrheinwestfälischen Hochschulen angelegt werden, sind vollkommen willkürlich und nicht zur Feststellung einer Qualifikation geeignet. Einzig das Ziel möglichst ausschließlich die eigenen Bachelorabsolvent*innen zu zu lassen, wird mit diesen Bewertungen erreicht. Dies ist in diesem Zusammenhang bedeutend, da Masterplätze trotz Bewerber*innen frei bleiben. Hausfremde Bachelor können aus formalen Gründen ihr Studium nicht beginnen, obwohl die Hochschule sich Kapazitäten für diesen Studiengang errechnet hat. Aus diesem Grund ist die Kategorisierung in „qualifizierte“ und „unqualifizierte“ Bachelorabsolvent*innen ab zu schaffen. Alternativ ist eine strikt fachbezogene Definition zu wählen. Dies würde kurzfristig zu einer Verbesserung der Möglichkeiten für Masterinteressent*innen führen, ohne dass von Seiten des Landes zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden müssten. Kalkulation des Bedarfs von Masterstudienplätzen Langfristig führt kein Weg am Ausbau der Masterplatzkapazitäten vorbei, um wissenschaftliche Bildung einer breiteren sozialen Schicht zu ermöglichen. Zu lange wurde von Seiten des Landes nicht erhoben, wie viele Masterstudienplätze von den Studierenden beansprucht werden. Absehbar hätte sein müssen, dass die ersten Bachelor-Kohorten nicht zeitgleich das Studium abschließen und erst nach einigen Jahren, die mittleren Abschlusszahlen von Bachelorstudiengängen erreicht werden. Die niedrigen Übergangsquoten zu Beginn der Einführung der „neuen“ Abschlüsse waren ein Artefakt, das zu falschen Schlüssen von Seiten der Länder geführt hat. Zusätzlich ist damit zu rechnen, dass zunehmend Bachelorabsolvent*innen zurück an die Hochschulen kommen, die einige Jahre beruflich tätig waren. Dieser auch bei Einführung des zweistufigen Systems intendierten Bewegung, muss durch eine steigende Anzahl Masterstudienkapazitäten Rechnung getragen werden. Beide hier beschriebenen Phänomene sind bei der Kalkulation des Bedarfs an Masterstudienplätzen zu berücksichtigen. Der Mangel an Studiermöglichkeiten nach dem Bachelor führt zu hohen Hürden im Zugang (s.o.) und in der Zulassung zu Masterstudienplätzen. Dies führt nicht nur zu einem hohen Leistungsdruck ab dem ersten Bachelorsemester, um diese Hürde nehmen zu können, sondern schreckt auch Studierende von einer Bewerbung zu einem Masterstudiengang ab. Bei der Kalkulation des Bedarfs ist somit auch in Betracht zu ziehen, dass die Anzahl der Bewerber*innen kleiner ist als die Anzahl der Interessierten. Bedarf an Masterstudienplätzen/ Wertschätzung des Bachelors Der Bedarf an Masterstudienplätzen ergibt sich einzig aus der Nachfrage der Studierenden und muss nicht, wie von der CDU im Vorfeld der Anhörung gefordert, mit dem Bedarf der Wirtschaft abgesprochen werden. Ein Studium dient vor allem der Bildung der Persönlichkeit als kritisches Mitglied der Gesellschaft und allenfalls sekundär als Vorbereitung für das Berufsleben. Ein weiteres fatales Zeichen für die Bewertung von Bachelorabschlüssen ist die Eingruppierung im TV-öD und TVL von Bachelorabsolvent*innen in maximal Entgeltgruppe 11. Hier wird das Bachelorstudium als unwissenschaftlich beschrieben. Bund und Länder sollten mit gutem Vorbild in der Wertschätzung des Bachelorabschlusses voran gehen und nicht den Bachelorabschluss künstlich klein halten. Im gleichen Zuge wie die Eingruppierung von Bachelor und Masterstudiengängen muss die Unterscheidung von Fachhochschul- und Universitätsabsolvent*innen aufgehoben werden. Die Hochschulabschlüsse sind laut DQR an Fachhochschulen und Universitäten gleichgestellt. Sollten die Länder Fachhochschulabsolvent*innen als nicht wissenschaftlich qualifiziert war nehmen, ist dem mit einem besonders ausgeprägten Mittelausbau für Masterstudiengänge an Fachhochschulen zu begegnen. Finanzierung von Masterstudienplätzen Die Finanzierung bestehender und neu zu schaffender Masterplätze sowie aller Bildungsangebote, liegt selbstverständlich weiter in öffentlicher Hand. Die Abschaffung der Studiengebühren war ein richtiger Schritt zur gerechteren Bildungsbeteiligung soziökonomisch besonders schwacher Studierender. Der Ausbau der Masterstudienplätze ist ein weiterer notwendiger Schritt, der unabhängig der Schuldenbremse, nicht wieder zur Einführung von Gebühren führen darf. Die Finanzierung von Hochschulen ist aus Landes- und Bundesmitteln zu leisten. Das Kooperationsverbot ist vollständig und nicht nur für Leuchtturmprojekte aufzuheben. Sowohl der Verzicht auf ausreichende Masterplätze als auch die Einführung von Studiengebühren würde zu einer Verschuldung an der Studierendengeneration führen, die nicht finanziell auszugleichen ist.