Frist oder Stirb? Wissenschaftszeitvertragsgesetz bleibt Befristungsmonster

Die Studierenden hatten sich intensiv in den Prozess eingebracht, unter Anderem mit einer ausführlichen Stellungnahme (www.fzs.de/aktuelles/positionen/345815.html), einem gemeinsamen Brief vieler Studierendenverbände an die Bundestagsabgeordneten sowie einem studentischen Aktionstag am 1.12. zu prekären Arbeitsverhältnissen von Studierenden.

Ben Seel, Mitglied im Vorstand des fzs, kommentiert wie folgt: „Das Gesetz wird die Situation leider kaum verbessern – Befristungen bleiben an Hochschulen Standard, die Tarifsperre entmündigt weiter Beschäftigte und es gibt noch nicht einmal Mindesbefristungszeiten. Unsere Hoffnung, dass sich zumindest in Sachen familienpolitischer Komponente und damit auch Gleichstellung noch etwas bewegen würde, wurde leider ebenfalls enttäuscht. Dennoch werden wir weiterhin gemeinsam mit Beschäftigten gegen das Befristungssystem ankämpfen. Denn eine Hochschule mit gesicherten Arbeitsverhältnissen ist möglich, wenn auch nur ohne ein Zeitvertragsgesetz.

Wir freuen uns, dass wir zumindest die Verschlechterungen im Gesetzentwurf abfedern konnten. Auf Druck der Studierenden hin wurde im Bundestagsausschuss die Höchstbefristung von vier Jahren für studentische Hilfskräfte, die viele ihren Job gekostet hätte, auf sechs Jahre angehoben. Hilfskräfte brauchen statt gesetzlicher Einschränkungen aber tarifliche Rechte, weshalb wir weiter die Kämpfe und Streiks von Studierenden zur Aufnahme in einen Tarifvertrag unterstützen.“

Kontakt: Ben Seel 0151-20942563