Studierbarkeit, Modularisierung und Workload

1.) Studierbarkeit

Essentielle Punkte für ein erfolgreiches Studium sind unteranderem der strukturelle Aufbau sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen der Studiengangsdurchführung. Allgemein summiert man diese Punkte unter dem abstrakten Begriff der Studierbarkeit. Die Studierbarkeit wird auch in der Akkreditierung des Studienganges überprüft. Die Hochschulen haben hierbei die Studierbarkeit des Studiums unter Berücksichtigung der Arbeitsbelastung der Studierenden im Akkreditierungsverfahren nachvollziehbar darzulegen.

Auf die Frage ob ein Studiengang studierbar ist, haben verschiedene Aspekte Einfluss. Hierzu zählen unteranderem der Studienverlaufsplan, die Studienumgebung, der Workload und individuelle Aspekte. Der Punkt des Workloads soll später ausführlicher beleuchtet werden.

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Studienverlaufsplan

Der Studienverlaufsplan sollte hierbei so gestaltet sein, dass aus ihm einfach und direkt ersichtlich wird, welches Angebot belegbar ist und welcher zeitliche Ablauf empfohlen wird. Die entsprechenden Wahl- und Wahlpflichtmodule, die Struktur der Module sowie die (Prüfungs-) Anforderungen sollten daraus mithilfe weiterer Dokumente unmittelbar ableitbar sein. Zudem muss ein Studiengang, um als studierbar zu gelten, so gestaltet sein, dass er innerhalb der jeweiligen Regelstudienzeit ohne Probleme absolvierbar ist. Dem entsprechend muss auch die Angebotshäufigkeit von Modulen und ihren Lehrveranstaltungen so gestaltet sein, dass dieses Kriterium erfüllt werden kann.

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Individualität

Sowohl der persönliche Hintergrund als auch das individuelle Lernverhalten bestimmten maßgeblich das eigene Studium. Zudem muss das Studium mit Familie und anderen persönlichen Verantwortlichkeiten und Interessen vereinbar sein. Daher sollten Studierende auch die Bearbeitungszeit von Aufgabenstellungen frei einteilen und eine Problemstellung individuell angehen können. Um dies zu gewährleisten, müssen die Prüfungsordnungen sowie die Organisationsstruktur des jeweiligen Studiengangs ausreichend Freiräume bieten. Dabei ist es auch wichtig, die Module und Prüfungen nach Maßgabe frei auswählen zu können und nicht zwingend anwesend sein zu müssen.

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Studienumgebung

Studiumsrelevante Einrichtungen und Angebote müssen einfach sowie zeitlich flexibel besuchbar und nutzbar sein. Darunter fallen zum Beispiel die Bibliothek, studentische Einrichtungen, aber auch soziale Einrichtungen und Wohnheime sowie Betreuungsangebote. Zudem sollten (Lern-)Materialien sowie das Angebot von Tutorien und/oder Übungsgruppen ausreichend, bedarfsgerecht und kostenlos zur Verfügung stehen.

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2.) Module und ECTS-Punkte

Mit der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge, im Rahmen des Bologna-Prozesses, fand auch die Modularisierung von Studiengängen statt. Doch was genau versteht man unter Modulen und was sind ECTS-Punkte?

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Module

Jeder Bachelor- oder Masterstudiengang ist unterteilt in sogenannte Module. Man spricht daher von modularisierten Studiengängen. Jedes Modul bildet hierbei eine in sich geschlossene Lehreinheit zu einem bestimmten Themengebiet. Jedes Modul besteht dabei aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen, welche die Studierenden dazu befähigen sollen die im Modul zu vermittelnden Kompetenzen zu erreichen. Lehrveranstaltungen können beispielsweise Vorlesungen, Seminare, Übungen, Tutorien oder Praktika sein. Die in einem Modul zu vermittelnden Kompetenzen müssen in der Prüfungsordnung des Studienganges oder einer damit verbundenden Ordnung transparent ausgelegt sein. Ebenso welche Leistungen zum Bestehen des Moduls erforderlich sind. Dabei wird zwischen Studien- und Prüfungsleistungen unterschieden. Studienleistungen sind nicht notenrelevante Leistungen im Modul und Prüfungsleistungen sind notenrelevante Prüfungen die abgenommen werden müssen. Beide müssen in Modulbeschreibungen aufgelistet sein, ansonsten können sie nicht verlangt werden.

Die Inhalte eines Moduls sind so zu bemessen, dass sie in der Regel innerhalb eines Semesters oder eines Jahres vermittelt werden können; in besonders begründeten Fällen kann sich ein Modul auch über mehrere Semester erstrecken. Die Anzahl an Prüfungen pro Modul sollte sich hierbei auf eine belaufen, es ist auch möglich mehrere Module mit einer Prüfung abzuschließen. Lehrveranstaltungen und Modulprüfung sollten hierbei an den in der Modulbeschreibung ausgewiesenen Inhalten und Kompetenzzielen ausgerichtet sein.

Strukturell unterscheidet man zwischen Pflichtmodulen, welche zum erfolgreichen Abschluss absolviert werden müssen, Wahlpflichtmodule, bei denen aus einer Reihe an Modulen eine bestimmte Zahl, unter festgelegten Bedingungen, ausgewählt werden muss und freiwählbare Wahlmodule, welche zumeist der eigenen Ergänzung und Professionalisierung des individuellen Studienverlaufs dienen.

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ECTS-Punkte

Jeder Studiengang sollte so gestaltet sein, dass er im Durchschnitt pro Semester aus 30 erreichbaren ECTS-Punkten besteht. Bei einem Bachelorstudiengang mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern macht dies also ein Gesamtvolumen an 180 Punkten die für den Abschluss erreicht werden. ECTS steht hierbei für European Credit Transfer System. Vereinfacht spricht man auch von Credits oder Leistungspunkten. Jedes Modul besteht aus einer, in der jeweiligen Prüfungsordnung, festgelegten Anzahl an ECTS-Punkten. Bei Bestehen des Moduls erhalten die Studierenden jeweils die für das Modul festgelegte Zahl an Credits. Dabei ist es für den Erhalt der Punkte unwichtig, wie gut sie bestanden haben, da sich die Zahl der Punkte nicht nach erreichter Note oder ähnlichem richtet sondern nach dem Workload, welcher für das Modul aufgebracht werden muss. Was unter Workload zu verstehen ist wird im nächsten Kapitel näher erklärt. Die Anzahl der ECTS-Punkte berechnet sich dann in dem man die Höhe des Workload mit 30 dividiert. Gemäß den Richtlinien der Kultusministerkonferenz (KMK) sollte die Bachelorarbeit ein Volumen von mindestens 6 und höchstens 12 ECTS-Punkten, die Masterarbeit von mindestens 15 und höchstens 30 ECTS-Punkten umfassen.

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3.) Workload

Begriffsdefinition

Mit dem Bologna-Prozess, und der damit verbundenen Modularisierung der Studiengänge, wurde ein Leistungspunktsystem eingeführt, welches sich nach dem Modell des European Credit Transfer System (ECTS) richtet. Diese ECTS-Punkte spiegeln dabei nicht wieder wie gut ein Modul inhaltlich absolviert wurde sondern sind an den aufgewendeten Workload angepasst. Unter dem Begriff Workload versteht man den zeitlichen Arbeitsaufwand, welchen Studierende für ein Modul aufbringen müssen. Der, in den Modulbeschreibungen angegebene, Wert sollte dann möglichst der realen Arbeitsbelastung der Studierenden entsprechen.

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Berechnung

Der Workload berechnet sich dabei aus dem sogenannten Präsenzstudium und dem Selbststudium. Der vorgesehene Workload ist dabei immer eine Schätzung des durchschnittlichen Aufwandes, er sollte deshalb regelmäßig evaluiert und entsprechend angepasst werden. Dabei wird für einen Leistungspunkt eine Arbeitsbelastung (Workload) des Studierenden im Präsenz- und Selbststudium von 25 – max. 30 Stunden angenommen, sodass die Arbeitsbelastung im Vollzeitstudium pro Semester in der Vorlesungs- und der vorlesungsfreien Zeit insgesamt 750 – 900 Stunden beträgt. Dies entspricht 32 – 39 Stunden pro Woche bei 46 Wochen pro Jahr. Der Workload selber errechnet sich durch Addition der aufzubringenden Präsenzstudienzeit für das Modul und die Selbststudienzeit. Ersteres meint hierbei die Gesamtzahl an Stunden für Vorlesungen, Seminare, Übungen, usw. Das Selbststudium meint jene Arbeitsaufwendung für das Studium, welche außerhalb der Lehrveranstaltungen stattfindet. Dazu werden beispielsweise gezählt:

  • Vor- und Nachbereitung des Lehrveranstaltungsstoffs
  • Recherche und Studium vertiefender Literatur
  • Bearbeitung von wöchentlich gestellten Übungsaufgaben
  • Anfertigung von Hausarbeiten, Portfolios, Modellen o.ä.
  • Vorbereitung von Referaten und Vorträgen
  • E-Learning Einheiten
  • obligatorische Sprechstunden
  • Prüfungsvorbereitung
  • Prüfungszeit

Da manche Studierende mehr und manche weniger Zeit für ein Modul aufwenden müssen, soll hierbei stets von einem Mittelwert an Arbeitsaufwand ausgegangen werden. Um aus dem so errechneten Workload die Zahl der ECTS-Punkte zu errechnen wird im Regelfall der Gesamtworkload mit 30 geteilt. Das Ergebnis ist die für das Modul zu ergebene Zahl an ECTS-Punkten. Wobei diese immer eine gerade Zahl sein müssen.

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Evaluation

Um sicherzustellen, dass der Workload, und damit auch die Anzahl an Credits, für ein Modul immer dem wirklichen durchschnittlichen Arbeitsaufwand entspricht gilt es ihn in regelmäßigen Abständen zu evaluieren.

Hierfür gibt es diverse Methoden, sowohl in digitaler als auch nicht digitaler Form, um die aufzubringende Selbststudienzeit neu zu erfassen. Beispielsweise durch eine Befragung zur Arbeitsbelastung des Moduls am Ende des Semesters oder jeweils nach bestimmten Einheiten innerhalb des Moduls. Ebenfalls ist es auch möglich die aufgebrachten Arbeitsstunden langfristig, für jede Woche oder jeden Tag, im Detail zu protokollieren. Die dadurch neu errechneten Mittelwerte für den Aufwand des Selbststudiums sollten in Zusammenspiel mit dem Präsenzstudium dazu genutzt werden, die ECTS-Punktzahl entsprechend anzupassen.

Dabei gilt es stets, wie auch generell beim Thema Berechnung Workload und ECTS-Punkte, möglicherweise existierende Vorgaben aus den Landeshochschulgesetzen oder ihnen zugeordnete Rechtstexte zu beachten.

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