Nachhaltiger fzs

beschlossen auf der 54. Mitgliederversammlung

Der fzs verpflichtet sich, Konzepte von nachhaltiger Entwicklung in seinem Handeln zu berücksichtigen.
Bei der Anschaffung von Ausstattungs- und Verbrauchsgegenständen sowie Konsumgütern ist daher wie folgt vorzugehen:
• Es ist zu prüfen, ob eine Anschaffung notwendig ist. Die Reparatur von Ausstattungsgegenständen ist dabei einer Neuanschaffung vorzuziehen.
• Ist die Notwendigkeit einer Anschaffung gegeben, ist die Ausleihe oder der Kauf gebrauchter Gegenstände einer Anschaffung von Neuprodukten vorzuziehen, sofern dies nicht ökologisch schädlich ist.
• Ergibt sich die Notwendigkeit einer Anschaffung, sind dabei folgende Kriterien besonders zu beachten: zertifiziert biologische, umweltfreundliche und fair gehandelte Produkte, sowie Produkte aus der Region sind bevorzugt zu verwenden. Das Müllaufkommen ist durch langlebige und recyclingfähige Produkte sowie die Vermeidung unnötiger Verpackungen zu reduzieren.
• Bei der Anschaffung sind kurze Wege und ein Transport ohne PKW zu bevorzugen.
• Der fzs soll Bildung für nachhaltige Entwicklung für seine Mitglieder, Organe und alle Studierendenschaften leisten und Nachhaltigkeit als Querschnittsthema über verschiedene Themen, statt als abgeschlossenen Bereich, behandeln.
Weiterhin verpflichtet sich der fzs, folgende Kriterien zu erfüllen:
• Kaffee, welcher auf Verbandskosten angeschafft wird, muss das Fairtrade- Siegel tragen.
• Verpflegung wird ausschließlich vegan angeboten. Weiterhin sind regionale und saisonale Produkte zu bevorzugen um Emissionen gering zu halten.
• Der fzs bezieht sog. „Ökostrom“ und achtet auch in seinem Konsumhandeln auf die Bevorzugung erneuerbarer Energien.
• Inlandsflüge werden niemals erstattet. Für weitere Fahrt- und Flugkosten sind ökologische Aspekte vor ökonomischen Erwägungen zu beachten. Eine Erstattung von Emissionsausgleich soll für alle Reisen erfolgen.
• Der fzs regt seine Organe dazu an, wenig Emissionen durch Fahrtkosten und Verpflegung zu produzieren und präferiert daher beispielsweise Telefonkonferenzen.
• Die Gäste auf Veranstaltungen des fzs sind dazu aufgerufen, kein sog. „Glitzer“ mehr zu verwenden und somit mögliche Umweltbelastungen durch Mikroplastik zu vermeiden. Auf umweltfreundliche Alternativen sei verwiesen.
Außerdem setzt sich der fzs folgende Ziele:
• Versicherungen, Konten und ähnliches sind, sofern möglich, bei sozial, ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Anbieter*innen einzurichten bzw. abzuschließen.
• Es wird regelmäßig Seminarangebote zu nachhaltiger Wissenschaft und nachhaltiger Hochschule angeboten, sowohl als eigene Themenschwerpunkte sowie als in einzelnen Themenslots bei beispielsweise Einsteiger*innenseminaren.
• Es wird angestrebt, eine Publikation zu nachhaltiger Hochschule und zum nachhaltigen Handeln von Studierendenschaften zu entwickeln.
• Jegliche Ausgaben und Geldflüsse des fzs sollten, sofern nachprüfbar, nicht Organisationen zu Gute kommen, welche sozial oder ökologisch schädlich handeln.
Diese Kriterien und deren Umsetzung sollen in angemessenem Rahmen vom AS und dem AK Nachhaltigkeit und Ökologie evaluiert werden.