Der fzs ist erleichtert, dass die sogenannte Überbrückungshilfe endlich zwei Monate nach Semesterbeginn (!) nun wiedereingesetzt wird. Die erhoffte Runderneuerung des Hilfsprogramms ist dabei allerdings ausgeblieben.
Jonathan Dreusch (fzs Vorstandsmitglied) stellt dazu fest: „Die verkündeten Erleichterungen bei der Antragstellung sind richtig, ändern aber nichts daran, dass eine Unterstützung von maximal 500€ völlig am realen Bedarf notleidender Student:innen vorbeigeht. Die Aussage der Ministerin, man lasse niemanden allein, ist vor diesem Hintergrund reiner Hohn.“
Die Höchstfördersumme kann weiterhin nur bei einem Kontostand von unter 100€ beantragt werden. Je nach Studienort muss der Großteil davon bereits für die Miete wieder ausgegeben werden.
Begrüßenswert ist die Zusage, bis Ende des Wintersemesters zu fördern. Von Planungssicherheit kann trotzdem nicht gesprochen werden, solange eine monatliche Neubeantragung notwendig bleibt. Dieser Beantragungsmodus erzeugt nicht zuletzt auch Mehrarbeit für die Studierendenwerke.
„Die Angestellten der Studierendenwerke leisten bei der Vergabe der Überbrückungshilfe extrem wichtige Arbeit, ohne, dass Bund und Länder angemessene Mittel zur Bewältigung der zusätzlichen Belastung zur Verfügung stellen. Dafür sind wir sehr dankbar“ erklärt Carlotta Kühnemann (fzs Vorstandsmitglied).
Ebenfalls nicht ausreichend ist die Zinsfreistellung der KfW Kredite bis Ende 2021 und der Hinweis auf BAföG Förderung. Dazu erklärt Paul Klär (fzs Vorstandsmitglied) „Der KfW Kredit ist eine Schuldenfalle. Einige weitere Monate Zinsfreiheit sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Eine sinnvolle Sofortmaßnahme wäre gewesen, den Kredit den BAföG Konditionen anzugleichen – die Rückzahlung also zur Hälfte vom Bund übernehmen zu lassen und komplett zinsfrei zu stellen“
Iris Kimizoglu (fzs Vorstandsmitglied): „Völlig unverständlich bleibt, dass die Ministerin nicht endlich die Notwendigkeit einer echten BAföG-Reform erkennen will. Die letzte Novellierung konnte den Trend der rückläufigen BAföG-Empfänger:innen-Quote nicht stoppen. Nur durch eine echte Reform kann zukünftig verhindert werden, dass Studierende überhaupt in prekären finanziellen Lagen geraten.“
Der fzs fordert daher, ebenso wie das DSW, eine Grundreform der Studienfinanzierung. Nur durch einen bedarfsgerechten, familien- und altersunabhängigen Vollzuschuss können der freie Zugang zu Bildung und ein sorgenarmes Studium garantiert werden – und dafür gesorgt werden, dass zukünftig durch eine krisensichere Studienfinanzierung Studierende vor existenzgefährdenden Ausnahmesituationen geschützt sind.