Ausschreibung des fzs-Vorstands für die Amtszeit 2026/27

Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V. ruft Interessierte dazu auf, sich für den Vorstand des Vereins für die Amtszeit
vom 01. September 2026 – 31. August 2027
 zu bewerben.

Die Positionen werden auf der Mitgliederversammlung des fzs vom 06. – 09.
August 2026 in Hannover gewählt
, Anwesenheit und Teilnahme an der Befragung der Kandidat*innen wird erwartet. Die Einarbeitung durch den aktuellen Vorstand wird Mitte/Ende August stattfinden, Terminvereinbarung erfolgt persönlich.

Eine Klausurtagung mit dem gesamten neuen Team aus Vorstand, Referent*innen und politischem Geschäftsführer soll Ende September oder
Anfang Oktober stattfinden.

Der Vorstand des fzs e.V. besteht aus 2-6 Personen, die Anzahl wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Es handelt sich um ein Ehrenamt (mit Aufwandsentschädigung).

Aufgaben

Der Vorstand ist Vereinsvorstand nach § 26 BGB. Er leitet die bundesweite Arbeit des fzs als Dachverband der Studierendenvertretungen in Deutschland im Rahmen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und anderer Organe des Verbands.

Zu seinen Aufgaben gehören laut Satzung:

  • a) Er führt die laufenden Geschäfte,
  • b) Er vertritt den Verein rechtsgeschäftlich, gerichtlich sowie in der Öffentlichkeit,
  • c) Er koordiniert die Arbeit der Organe und Gremien,
  • d) Er verwaltet die Finanzen,
  • e) Er nimmt die Arbeitgeber*innenfunktionen gegenüber den Angestellten wahr.

Dazu gehört insbesondere

  • Verantwortung für das Bestehen des fzs als gemeinnützigem Verein
  • Personalverantwortung für etwa 10 Arbeitnehmer*innen
  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Verbands
  • Vertretung der Verbandspositionen gegenüber Politiker*innen, anderen bildungspolitischen Stakeholder*innen sowie gegenüber der Öffentlichkeit
  • Das Verfassen und Verbreiten von Stellungnahmen und Pressemitteilungen
  • Die Zusammenarbeit mit und Pflege von Kontakten zu Partnerorganisationen
  • Die enge Zusammenarbeit mit den gewählten Referent*innen, der politischen Geschäftsführung, den Ausschüssen und weiteren Ehrenamtlichen des Verbands
  • Die strategische Koordination der Verbandsarbeit, gemeinsam mit der politischen Geschäftsführung

Was musst du mitbringen?

  • Bereitschaft und Kapazität für i.d.R. mindestens Vollzeitarbeit
  • Bereitschaft nach Notwendigkeit an Wochenenden sowie abends zu arbeiten (z.B. für Veranstaltungen und Gremiensitzungen des Verbands, Zusammenarbeit mit anderen Ehrenamtlichen, Besuch externer Veranstaltungen)
  • Gute Selbstkoordination, hohe Eigeninitiative und gute Teamfähigkeit
  • Hochschulpolitische Erfahrung
  • Bereitschaft, zwischen Wahl und Amtsantritt zur Einarbeitung durch den scheidenden Vorstand in Präsenz in Berlin zur Verfügung zu stehen

Was ist von Vorteil?

  • Erfahrung im Verwalten von Finanzen (z.B. einer lokalen Studierendenvertretung)
  • Erfahrung mit Personalverantwortung
  • Erfahrung mit Veranstaltungsplanung

Ws bietet der Verband?

  • Aufwandsentschädigung i.H.v. 1280 € pro Monat (davon max. 275 €/m steuerfrei, die Amtsinhaber*innen sind selbst verantwortlich für korrekte Versteuerung)
  • BahnCard 100
  • Diensthandy
  • Büroarbeitsplatz in Berlin Mitte
  • Evtl. lustiges Geschenk bei Amtsende (vegane Würstchen mit Senf)

Kandidaturen sind so bald wie möglich und spätestens bis zur Mitgliederversammlung an den Vorstand zu richten (vorstand [at] fzs.de).

Wenn die Bewerbung in den Verschickungsunterlagen der Einladung zu Mitgliederversammlung enthalten sein soll, muss sie bis spätestens Dienstag, 07. Juli 2026 eingegangen sein.
Darüber hinaus sind Bewerbungen bis zum Aufrufen der Wahl während der Mitgliederversammlung möglich, wir empfehlen jedoch dringend, vorher mit uns und potentiellen anderen Kandidat*innen in Kontakt zu treten.

Alle Bewerber*innen benötigen die erklärte Unterstützung einer Student*innenschaft, eines Ausschusses oder eines Arbeitskreises des Vereins. Diese ist der Bewerbung beizufügen.

Der Vorstand wird quotiert gewählt, mindestens die Hälfte der Plätze müssen von Frauen, Lesben, inter, nicht-binären, trans oder agender Personen besetzt werden. Wir ermutigen insbesondere FLINTA, BIPoC, migrantisierte und behinderte Personen zu einer Kandidatur, darüber hinaus Studierende von nicht-universitären Hochschulen!

Alle weiteren Vorschriften sind unter § 22 der Satzung des Vereins nachzulesen (https://www.fzs.de/satzungen-und-ordnungen/satzung/#22)

Für Fragen stehen der aktuelle Vorstand (), sowie der politische Geschäftsführer () jederzeit zur Verfügung.

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