Hochschulzulassung

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Soziale Selektivität durch Auswahlverfahren

Die Neuregelung der Studienplatzvergabe ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft. Das 7. HRGÄndG betrifft zwar zunächst nur diejenigen Studienfächer, die bundesweit zulassungsbeschränkt sind, es ist aber zu erwarten, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist bis das Verfahren auf alle Studienfächer ausgeweitet wird.