Die Neuregelung der Studienplatzvergabe ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft. Das 7. HRGÄndG betrifft zwar zunächst nur diejenigen Studienfächer, die bundesweit zulassungsbeschränkt sind, es ist aber zu erwarten, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist bis das Verfahren auf alle Studienfächer ausgeweitet wird.
Hochschulzulassung
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Die aktuelle Debatte zu einer Neuordnung des Hochschulzugangs weist aus Sicht des fzs in eine falsche Richtung. Das wird vor allem auch an den Empfehlungen, die der Wissenschaftsrat im Januar dieses Jahres vorgelegt hat, deutlich.
Mit dem Beschluss der KultusministerInnenkonferenz (KMK) betreffend der Änderung des Hochschulzugangsverfahrens ist erneut eine Debatte um die Stellung der ZVS und die Möglichkeit der Auswahl der Studierenden durch die Hochschulen losgebrochen.