Baden Württemberg
Seit 1997 gibt es Langzeitstudiengebühren in Höhe von 1000 DM (511 Euro) im Semester. Im gleichen Jahr sollte eine Rückmeldegebühr von 100 DM eingeführt werden, die schließlich im März 2003 vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt wurde. Daraufhin führte das Land auf Initiative der Regierungsfraktionen einen neuen Verwaltungskostenbeitrag von 40,- Euro pro Semester zum Wintersemester 03/04 ein. Das Geld soll der Sanierung des Landeshaushalts dienen und nicht etwa den Hochschulen für ihre Verwaltungsleistungen zu kommen. Das Gesetz konnte auch durch die studentischen Proteste nicht verhindert werden. Desweiteren wird die Einführung von nachlaufenden Studiengebühren am Beispiel Australien in Höhe von 500 Euro pro Semester geprüft. Durch dieses Modell soll die soziale Verträglichkeit nach Aussage des Wissenschaftsministers Frankenberg angeblich gewahrt bleiben.
Zum Jahre 2003 wurden Auswahl- und Eignungsfeststellungsverfahren eingeführt, die die Profilbildung und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen stärken sollten. Mit letzteren werden die geltenden Kapazitätsregelungen in Frage gestellt. Die Kosten müssen die Hochschulen und auch die Studierenden selbst tragen.
Bayern
Im Zweitstudium muss man in Bayern 511 Euro pro Semester bezahlen. An der Technischen Universität München wurden Studiengebührenpläne in Zusammenarbeit mit dem CHE entwickelt. Der neugewählte Wissenschaftsminister spricht sich offen für allgemeine Studiengebühren aus.
Brandenburg
Es gibt eine Rückmelde- und Immatrikulationsgebühr von 51,13 EUR, gegen die 100 Studierende mit Unterstützung der GEW klagen.
Bremen
Aufgrund der maroden Haushaltslage des Landes Bremen sieht der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU aus dem Juli 2003 die Einführung von Einschreibegebühren vor. Auch hier beginnen dezeit Protestaktionen von StudientInnen. (Erste VV am 03.12.)
Hamburg
Hamburg wird ab Sommersemester 2004 Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 Euro im Semester erheben. Ausländische Studierende zahlen bis zu 10.226 EUR.
Hessen
Die Studiengebührenpläne der hessischen Landesregierung sind aktuell einer der Gründe für die studentischen Proteste im Bundesland: Die geplanten Langzeitstudien- und Zweitstudiumsgebühren, sowie die Einführung weiterer versteckter Gebühren, wie zum Beispiel den geplante Verwaltungskostenbeitrag werden grundsätzlich abgelehnt. Besonders heftig kritisieren die Streikenden das Vorhaben der hessischen Landesregierung, die Erträge aus Langzeit- und Zweitstudiumsgebühren zur Sanierung des Landeshaushalts zu verwenden.
Niedersachsen
Seit Sommersemester 2003 gibt es Langzeitstudiengebühren von 500 Euro im Semester. Zusätzlich werden von allen Studierenden 51 Euro Semestergebühren verlangt.
NRW
In NRW wurde 2003 ein Studienkontenmodell beschlossen. Ab 2004 werden Studierende im Alter, Langzeitstudierende und Studierende im Zweitstudium zur Kasse gebeten (ca. 650,00 EUR + den Semesterbeitrag). Zur Zeit werden die Hinweise an alle sogenannten Langzeitstudierenden verschickt.
Rheinland Pfalz
In Rheinland Pfalz steht ein Studienkontenmodell ähnlich wie in NRW auf dem Programm.
Saarland
Seit Wintersemester 2003/2004 müssen im Saarland Langzeitstudiengebühren von 500 Euro pro Semester gezahlt werden. Man orientiert sich dabei an den Regelungen in Ba-Wü. Die Regelungen im Saarland sind allerdings noch schärfer.
Sachsen
Gebühren werden für das Zweitstudium erhoben. Langzeitgebühren sind „unnötig“, weil man exmatrikuliert wird, wenn man einige Semester über der Regelstudienzeit liegt.
Sachsen Anhalt
Auch in Sachsen Anhalt soll es nach dem Willen der Landesregierung Studiengebühren geben. Nicht nur 500 Euro/Sem. direkte Studiengebühren bei mehr als 4 Semestern Überschreitung der „Regelstudienzeit“, sondern auch Zahlungen der Studierenden für „die Überlassung von Lernmitteln“ und „die Benutzung der Hochschuleinrichtungen“ sind im neuen Hochschulgesetz geplant.. (Bezahlen in Laboren & Werkstätten, für Skripte, Computer- und Bibliotheksnutzung)
Schleswig Holstein
Es gibt noch keine Studiengebühren (auch nicht in Form vom lange diskutierten Studienkontenmodell). Trotz des Verbots von Studiengebühren durch den Landtag, sprechen sich immer wieder Abgeordnete der verschiedenen Parteien in der Presse für selbige aus und bringen sie damit immer wieder in die Diskussion.
Thüringen
Die 4. Novellierung des ThürHG hat unter anderem Langzeitstudiengebühren beschlossen. Ab 4 Semester Regelstudienzeitüberschreitung müssen ab WS 2003/04 im Freistaat 500 Euro Gebühren pro Semester bezahlt werden.
Bundesebene
Mehrere Bundesländer klagen gegen das in der 6. HRG Novelle festgelegte Studiengebührenverbot. De facto ist selbst dieses Gesetz kein wirkliches Verbot, weil zahlreiche Ausnahmen zugelassen werden. Wenn der Klage statt gegeben wird, könnten dann aber auch allgemeine Studiengebühren schon für das Erststudium eingeführt werden. Konkrete Vorschläge dazu wurden beispielsweise von der Landtagsfraktion der Grünen in Baden Württemberg und einer Gruppe von SPD PolitikerInnen (Netzwerk Berlin) geäußert.