Diskussionsthema Bildungsföderalismus

1. Hintergrund und Kontext

Im Oktober wurde von Bundestag und Bundesrat eine Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung eingesetzt. Die Aufgabe ist im wesentlichen, die Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern neu zu diskutieren. Auch Fragen der Finanzierungsverantwortlichkeit und insbesondere eine Klärung der Bereiche der bisherigen Mischfinanzierung stehen dabei auf der Tagesordnung. In zahlreichen Punkten ist der Bildungsbereich und speziell der Hochschulbereich betroffen.

Ausgangsthesen/ Ziele der Föderalismus-Kommission

  • Entflechtung der Zuständigkeiten
  • Schärfere Trennung der finanziellen Verantwortlichkeiten
  • Einschränkung der Verantwortlichkeiten des Bundes bzw. klarere Zuweisung
  • Entwicklung eines europatauglichen Föderalismus

Die Kommission tagt ungefähr einmal im Monat. Im Regelfall sind sie Sitzungen öffentlich. Bisher fand Anfang Januar eine nicht-öffentliche Klausurtagung statt. Eine weitere ist für Anfang April geplant. Die nächste Sitzung findet am 11. März statt. Das Thema wird Mischfinanzierung sein. Zu den Sitzungen werden Sachverständige eingeladen und angehört. Wer zu welchen Themen eingeladen werden soll, wurde im wesentlichen auf der ersten und zweiten Sitzung entschieden. Den Vorsitz teilen sich Stoiber und Müntefering. In der Kommission sind sowohl Mitglieder des Bundestags als auch des Bundesrats beteiligt. Bei den beratendenden Mitgliedern der Bundesregierung ist Bulmahn nicht mit dabei, sondern die Bundesministerien für Justiz, Finanzen und Verbraucherschutz. Als Sachverständige nehmen zwölf Professoren (hauptsächtlich Ö-Recht, Wirtschaftswissenschaften, Politikwissenschaft) teil.

Weitere Informationen

Antrag zur Einsetzung der Kommission im Bundestag

2. Bisherige Regelung im Hochschulbereich

Das BMBF erfüllt im Rahmen seiner Zuständigkeiten nach dem Grundgesetz insbesondere folgende Aufgaben (siehe www.bmbf.de)

  • Rechtssetzung für die außerschulische berufliche Bildung und Weiterbildung sowie die dazu erforderlichen Grundsatz- und Koordinierungsaufgaben
  • Regelung der allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens
  • Bildungsplanung und Forschungsförderung (gemeinsam mit den Ländern)
  • Ausbau und Neubau von Hochschulen, einschließlich der Hochschulkliniken (zusammen mit den Ländern)
  • Gesetzgebung zur Ausbildungsförderung und deren Finanzierung (zusammen mit den Ländern)
  • Förderung begabter Schüler, Auszubildender und Studierender; Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Förderung des internationalen Austausches von Auszubildenden, Studierenden, Weiterbildungsteilnehmern, Ausbildern und Wissenschaftlern

Weitere Informationen

Eine Übersicht über Landeshochschulgesetze erhält man auf den Seiten des Bildungsservers.

3. Stellungnahmen und Diskussionen (speziell im Bildungsbereich)

a) Bundesregierung

Weimarer Leitlinien Innovation

Im Rahmen der Sitzung des SPD-Vorstandes in Weimar wurde der Bereich Bildungspolitik diskutiert und die Weimarer Leitlinien „Innovation“ verabschiedet. Zentrales Element, das in der Presse aufgegriffen wurde, war der Vorschlag, Spitzenhochschulen einzurichten. Ministerin Bulmahn hat Vorschläge zur Kompetenzneuordnung im Bildungsbereich unterbreitet. Dabei wurde auch das folgende Ziel genannt: „Letztlich müssen wir dahin kommen, dass die deutschen Hochschulen unmittelbar miteinander im Wettbewerb stehen, nicht aber die Hochschulsysteme einzelner Länder.“

Föderalismusrede von Bulmahn

In ihrer Humboldt Rede im Januar 2004 hat Ministerin Bulmahn das Thema Bildungsföderalismus nicht nur im historischen Kontext dargestellt, sondern auch Vorschläge zur Neugestaltung unterbreitet. Im Bereich Finanzierung:

  • Bundeskompetenzen: Hauptverantwortlichkeit für Forschungsförderung (insbesondere Spitzenforschung und internationaler WissenschaftlerInnenaustausch) sowie Ausbildungsfinanzierung
  • Ländekompetenzen: Alleinzuständigkeit für den Hochschulbau

Im Hochschulrahmengesetz will man sich auf die bisherigen Hauptkompetenzen beschränken – diese allerdings auch unbedingt erhalten.

  • Zulassung (inklusive Verbot von Studiengebühren)
  • Abschlüsse
  • Dienstrecht
  • Qualitätssicherung

b) Stellungnahme der KMK

Die KMK hat bereits letztes Jahr im Juni eine Stellungnahme zum Thema verabschiedet. Die KMK stellt ihre Position vor den Hintergrund, dass Bildung und Wissenschaft in jedem, Fall eine höhere Priorisierung sowohl im Bundeshaushalt als auch in den Länderhaushalten benötigen. Eine Reform der föderalen Ordnung sollte sich an den KriterienQualität und Wettbewerbsfähigkeit orientieren, die vor dem Hintergrund der europäischen Integration definiert werden müssen.

Der Schulbereich wird als klarer Kompetenzbereich der Länder gesehen. Die KMK sieht sich hier als verantwortlich für die erforderliche Abstimmung und Koordination, wozu Diskussionen laufen. Stichworte sind Reform der Oberstufe und Festlegung von sogenannten Bildungsstandards

Auch der Hochschulbereich ist aus Sicht der KMK „Kernstück der Länderkompetenz“. Das HRG soll lediglich auf die Kernbereiche Durchlässigkeit und Mobilität reduziert werden. Als konkrete Punkte werden dabei Zulassung, Abschlüsse und Personal aufgezählt. Im Bereich Hochschulbau fordert die KMK eine stärkere Beteiligung des Wissenschaftsrates. Es muss sichergestellt sein, dass die Mittel in einem vereinfachten Verfahren bereitgestellt werden und dann auch tatsächlich von den Ländern für den Hochschulbau verwendet werden.

Die Forschungsförderung ist aus Sicht der KMK als Gemeinschaftsaufgabe zu erhalten. Die Aufgaben der BLK sollten neu diskutiert werden.

Weitere Informationen

Beschluss der KMK (12.06.2003)

c) Überlegungen der HRK

Für die HRK hat der Erhalt der Gemeinschaftaufgaben Forschungsförderung und Hochschulbau oberste Priorität. Im Bereich der Forschung ist eine gemeinsame Verantwortung wichtig, um die Unabhängigkeit von tagesaktuellen Entwicklungen zu gewährleisten.

Im Bereich des Hochschulbaus wird bei einer Alleinverantwortung der Bundesländer, die Gefahr gesehen, dass kleinere Bundesländer benachteiligt sind.

d) Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD Bundestagsfraktion

Die Arbeitsgruppe stellt vor dem Hintergrund eines erhöhten Koordinierungsbedarfs aufgrund der größeren Bedeutung von Bildung und Forschung bei gleichzeitiger Forderung nach einer Entflechtung der Kompetenzen, die folgenden Überlegungen auf:

  • Die BLK muss reformiert und gestärkt werden.
  • Verankerung der Kooperation zwischen Bund und Ländern im Artikel 91b GG
  • Rahmenkompetenz im Hochschulbereich erhalten.
  • Gemeinsame Verantwortung beim Hochschulbau erhalten
  • Ausweitung von Kooperationen zwischen Forschungsinstituten und Hochschzulen bei gleichzeitiger prinzipieller Beibehaltung der gemeinsamen Verantwortung im Forschungsbereich Rahmengesetzgebung des Bundes im Bereich der Weiterbildung

3. Ansatzpunkte für die Diskussion im fzs

Insgesamt sollten verschiedene Ebenen genauer analysiert werden, um darauf aufbauend eine fundierte Diskussion führen zu können. Dabei hängen natürlich alle Punkte miteinander zusammen.

Rechtliche Ebene

Was ist bisher in welchen Gesetzen geregelt? Welche Rolle spielen Bundesgesetze? Welche Rolle spielen Landesgesetze? Welche weiteren Vereinbarungen gibt es? Was wird jeweils geregelt? Was ist davon sinnvoll und was nicht? Was sollte zusätzlich auftauchen? etc.

Institutionelle Ebene

Welche Institutionen beschöftigen sich mit welchen Fragen? Neben den entsprechenden Ministerien ist auch nach der Rolle von zusätzlichen Abstimmungsgremien (Wissenschaftsrat, BLK etc.) zu fragen, außerdem nach der Rolle von hochschulpolitischen Institutionen (DSW) oder Interessenvertretungen (fzs, HRK).

Inhaltliche Ebene

Welche Welche Rolle spielt die Neuordnung der föderalen Ordnung im Zusammenhang mit der Europäisierung (Bologna Prozess)? Was bedeutet es für Fragen der Finanzierung? Wie sollen soziale Rahmenbedingungen gesichert sein? …