In einigen Fällen scheinen diese Gruppen bei der Gesetzgebung einfach vergessen worden zu sein. Der fzs hat gemeinsam mit dem Sozialhilfe und -beratungverein „Tacheles e.V.“ auf die offensichtlichen Fehler im Gesetz hingewiesen und die Wiederherstellung sozialer Mindeststandards gefordert. Siehe dazu: Gemeinsame Presseerklärung Text in der Jungen Welt Durch ein internes Schreiben der Bundesagentur (BA) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) wurde die Rechtslage nun präzisiert: Studierende haben wie bisher Anspruch auf Mehrbedarfe. Zudem ist auch eine Beurlaubung z.B. während der Schwangerschaft weiterhin möglich.
Problematisch bleibt allerdings, dass es sich dabei bisher nur um ein „internes Schreiben“ handelt. Für viele Studierende wird es somit zur Zeit noch schwer sein, die ihnen zustehenden Leistungen tatsächlich einzufordern. Deshalb muss die Rechtslage so bald wie möglich verbindlich für alle beteiligten Sozialleistungsträger klargestellt werden. An der grundsätzlichen Problematik der Gesetze ändert sich aber auch dann nichts: Für Studierende bedeutet dies, dass ihnen Mehrbedarfsleistungen dank der erfolgten Präzisierung zwar weiterhin zustehen, allerdings massiv gekürzt – in einigen Bereichen wird über die Hälfte weniger gezahlt. Weitere Infos von Tacheles e.V.