Wer nach dem dritten Semester von einem Magister-/Diplom-Studiengang zu einem Bachelor-/Master-Studiengang wechselt, verliert deshalb seinen BAföG-Anspruch. Auch Studierende, deren finanzielle Verhältnisse sich erst nach dem Studiengang-Wechsel verschlechtern, haben dann keinen Anspruch auf BAföG mehr. (pj)