Die Bundesregierung muss alle zwei Jahre einen Bericht zu den aktuellen BAföG-Daten vorlegen.
Während die absolute Anzahl der BAföG-EmpfängerInnen
Die Bundesregierung muss alle zwei Jahre einen Bericht zu den aktuellen BAföG-Daten vorlegen.
Während die absolute Anzahl der BAföG-EmpfängerInnen