Neues Hochschulgesetz für Hessen

Der hessische Wissenschaftsminister Udo Corts hat einen ersten Entwurf zur Novellierung des Hochschulgesetzes vorgelegt. Zentrale Punkte sind Änderungen der Leitungsstrukturen nach dem Vorbild der TU Darmstadt sowie die Umwandlung der Universität Frankfurt in eine Stiftunghochschule.

Falsch verstandene Hochschulautonomie

Die TU Darmstadt hatte vor drei Jahren mit dem „TUD Gesetz“ weitreichende Kompetenzen zum Abbau hochschulinterner Demokratie erlangt. Unter dem Namen „Hochschulautonomie“ konnten die inneren Entscheidungsstrukturen in Richtung einer stark hierarchischen Managementstruktur verändert werden.

Dieses Modell soll nun nach Angaben des Hessischen Wissenschaftsministeriums Grundlage für alle hessischen Hochschulen werden. Der fzs hat das TUD Gesetz damals deutlich kritisiert. Die internen Entscheidungsstrukturänderungen entmachten die demokratisch gewählten Gremien, wirkliche, rechtlich gesicherte studentische Beteiligung ist kaum möglich.

Stiftungshochschule Frankfurt

Die Universität Frankfurt soll auf Wunsch des dortigen Präsidiums in eine Stiftungshochschule überführt werden. Das soll der Hochschule erlauben, zentrale Angelegenheiten wie Berufungen, Qualitätssicherung oder die Studierendenschaft alleine zu regeln.

Weitere Unsicherheiten hinsichtlich einer sicheren Finanzierung und dem Erhalt auch nur minimaler Selbstverwaltungsstrukturen sind nicht geklärt. Im Zuge der Etablierung von Stiftungshochschulen in anderen Bundesländern ist regelmäßig kritisiert worden, dass eine Stiftung im Gegensatz zu einer Körperschaft öffentlichen Rechts, der derzeitigen Rechtsform der Hochschulen auf eine Selbstverwaltung durch ihre Mitglieder aufbaut. Vielmehr spielen die StifterInnen eine zentrale Rolle in Entscheidungen. (www.fzs.de/personen/regina_weber[rw])

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