Überarbeitete Fassung der 22. BAföG-Novelle liegt vor

Die Bundesregierung hat eine überarbeitete 22. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) vorgelegt. Darin werden einige Verbesserungen für Studierende benannt, die nach langen Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern sowie mit den Oppositionfraktionen und Studierendenverbänden durchgesetzt werden konnten. Im folgenden ein kurzer Überblick.

Anhebung von Freibeträgen und Bedarfssätzen

Zum 1. Oktober 2008 sollen die Freibeträge und Bedarfssätze um 8% bzw. 10% angehoben werden. Die Freibeträge der Eltern nach §25 sollen demnach 1555 Euro (zuvor 1440 Euro) betragen, soweit die Eltern verheiratet sind; in anderen Fällen 1040 Euro (960 Euro). Auch die Freibeträge der EhegattInnen von Studierenden werden angehoben. Die Bedarfssätze sollen um 10% steigen. Damit dürfte der BAföG-Höchstsatz künftig bei etwa 640 Euro liegen (derzeit 585 Euro).

Mit der Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge kommt die Bundesregierung dem Bericht des BAföG-Beirates nach, der zu Beginn dieses Jahres bereits 10% forderte. Nicht berücksichtigt wird demnach der weitere Anstieg von Lebenshaltungskosten bis 1. Oktober 2008.

Zuschlag nach Anzahl der Kinder statt Pauschale

Anders als in der ursprünglichen Novelle berücksichtigt der neue Entwurf auch die Situation von Studierenden mit mehreren Kindern. Bislang war bei Studierenden mit Kind nur ein pauschaler Zuschlag in Höhe von 113 Euro unabhängig von der Anzahl der Kinder vorgesehen. Nach dem neuen Entwurf werden auch weitere Kinder berücksichtigt mit je 85 Euro. Damit verbessert sich die Situation von Studierenden mit Kindern durchaus, kann allerdings die durch das Elterngeld entstandenen Nachteile für Studierende nicht ganz ausgleichen.

Verbesserung für Auslandsstudierende

Als Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes sollen in der EU oder der Schweiz Studierende künftig auch dann BAföG beziehen können, wenn sie ihr Studium nicht in der Bundesrepublik begonnen haben. Damit wird dem Urteil Rechnung getragen.

Zugleich hat die Bundesregierung ihre ursprüngliche Absicht, Studiengebühren im Ausland nicht mehr als Vollzuschuss zu zahlen, korrigiert. Zumindest im ersten Studienjahr sollen künftig im Ausland fällige Studiengebühren als Vollzuschuss erstattet werden.

Studienkollegs und Berufsschulen

Ursprünglich war vorgesehen, die elternunabhängige Förderung für Studierende an Studienkollegs und Berufsschulen einzuschränken. Von diesem Plan wurde nun Abstand genommen; die Ausbildungsförderung für den zweiten Bildungsweg wird demnach nicht eingeschränkt.

Beschlussfassung und Informationen

Die Novelle soll voraussichtlich am 16. November im Bundestag beschlossen werden. Wir werden an dieser natürlich weiterhin zeitnah über aktuelle Entwicklungen beim BAföG berichten.

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