Mit 6 zu 5 Stimmen hat der hessische Staatsgerichtshof seine Entscheidung zum Studiengebührengesetz heute gefällt. Demnach seien die Gebühren verfassungskonform. Die in Artikel 59 der hessischen Landesverfassung genannte „Unentgeltlichkeit“ bedeute keine Gebührenfreiheit des Studiums. Wichtig sei, dass niemand vom Studium ausgeschlossen sei – dies sah das Gericht durch die angebotenen Darlehen in Hessen hinreichend erfüllt.
Der denkbar knappen Entscheidung fügte die unterlegene Minderheit von fünf Richtern ein Minderheitsvotum an: Die Herstellung nachträglicher Leistungsfähigkeit durch Studienbeitragsdarlehen sei nicht zulässig, weshalb eine nachträgliche Gebührenzahlung nicht mit der gebotenen Unentgeltlichkeit vereinbar sei.
Schärfste Kritik formulierte das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) beim fzs. Dessen Geschäftsführer, André Schnepper, erklärte: „Verfassungsrichter sollten eigentlich neutral, objektiv und verfassungsgemäß entscheiden. Doch spätestens die heutige Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Studiengebühren offenbart, dass der Hessische Staatsgerichtshof nur ein verlängerter Arm der jeweiligen Landtagsmehrheit ist. Die Widersprüchlichkeit der heutigen Entscheidung belegt das vorliegende Minderheitenvotum in aller Deutlichkeit.“
Gegen das Gebührengesetz hatten die Fraktionen von SPD und Grünen ein Normenkontrollverfahren angestrengt; außerdem hatten mehr als 80.000 hessischen BürgerInnen auf Initiative der hessischen Studierendenschaften eine Volksklage eingereicht.
Unabhängig vom jetztigen Urteil will die Mehrheit von SPD, Grünen und Linkspartei im hessischen Landtag am 17. Juni in einer Sondersitzung die Gebühren endgültig abschaffen. Vor einer Woche war dies an einem Formfehler gescheitert.