Weiterhin Unklarheit über Verfassungsmäßigkeit hessischer Studiengebühren

Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) kritisiert die heutige Entscheidung des hessischen Staatsgerichtshofes zur Vereinbarkeit von Studiengebühren mit der hessischen Verfassung. Der Staatsgerichtshof entschied heute mit ganz knapper Mehrheit, dass die hessischen Studiengebühren mit der in Artikel 59 der hessischen Landesverfassung beschriebenen „Unterrichtsgeldfreiheit“ vereinbar sind.

Dazu erklärt Florian Hillebrand, Mitglied im Vorstand des fzs: „Die Tatsache, dass sich 6 Richter dafür und 5 dagegen ausgesprochen haben, zeigt eindeutig, dass von einer klaren Rechtslage hier nicht gesprochen werden kann. Als Begründung für die Vereinbarkeit wird angeführt, dass die hessischen Studiengebühren niemand vom Studium abhalten würden. Dabei ist es längst bewiesen, dass Studiengebühren abschreckend auf Studieninteressierte wirken.“

Durch dieses hauchdünne Urteil sind nun die Chancen der Studierenden, ihre entrichteten Studiengebühren zurück zu erhalten, massiv gesunken. Stattdessen bleibt nun zu hoffen, dass die Studiengebühren wenigstens ab dem Wintersemester in Hessen endgültig abgeschafft werden. Nachdem der hessische Landtag genau dies beschlossen hatte, weigerte sich der geschäftsführende Ministerpräsident Roland Koch, das Gesetz zu unterschreiben.

„Wir fordern den hessischen Landtag auf, nun in seiner Sondersitzung am 17. Juni in der dritten Lesung die Abschaffung der Studiengebühren zu beschließen, dass auch Roland Koch sich nicht mehr querstellen kann. Der Wählerwille vor der letzten Landtagswahl war klar: Studiengebühren sollen wieder abgeschafft werden und daran müssen sich die Politiker orientieren“, erklärt Bianka Hilfrich, ebenfalls Mitglied im fzs-Vorstand.