- 1. Angela Merkel proklamiert Bildungsrepublik Deutschland – Kritik von Ländern und Parteien
- 2. Hessische Studiengebühren verfassungskonform – und abgeschafft
- 3. Nationaler Bildungsbericht 2008 bestätigt katastrophalen Zustand des Bildungssystems
- 4. Eliteauswahl reloaded: Studienstiftung entwickelt Ausleseverfahren der Zukunft
- 5. „Studiengebühren endgültig gescheitert“ – Neue Studie belegt Unzufriedenheit
- 6. Let’s go: Europaweite Kampagne für studentische Mobilität – Jetzt unterschreiben!
- 7. SPD: Hochschulzugang für BerufsabsolventInnen öffnen
1. Angela Merkel proklamiert Bildungsrepublik Deutschland – Kritik von Ländern und Parteien
Die Bundeskanzlerin und Vorsitzende der CDU Angela Merkel hat die „Bildungsrepublik Deutschland“ aufgerufen. Der Anlass ihrer Proklamation war der 60. Jahrestag der sozialen Marktwirtschaft, der – ausgerechnet – im Wirtschaftsministerium stattfand. Bildung ermögliche Menschen „Einstieg und Aufstieg“ und sei zugleich die Grundlage für ein Leben in Freiheit. Merkel plädierte für die Durchlässigkeit des Bildungssystems: „Geht sie verloren, wenden sich die Menschen von der Marktwirtschaft ab“, erklärte die Kanzlerin und wies auch auf die Wichtigkeit des LehrerInnenberufes hin. Im Sommer plant Merkel eine „Bildungsreise“; im Oktober soll dann ein „Nationaler Bildungsgipfel“ gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Länder stattfinden.
Die Ministerpräsidenten der Union gehörten denn auch zu den ersten, die die Pläne der CDU-Vorsitzenden unter Beschluss nahmen. Aus Bayern und Baden-Württemberg wetterten die Ministerpräsidenten Beckstein und Oettinger gegen Merkel und verwiesen auf die Kompetenzen der Bundesländer in der Bildungspolitik. „Der Bund muss seine eigenen Aufgaben erst einmal erfüllen – bisher ist ihm dies nämlich nur unzureichend gelungen“, diktierte etwa Günther Beckstein der „Welt“ – und verwies darauf, dass der Bund ja kostenfreie Mittagessen in Schulen finanzieren, sich nicht aber in Bildungsfragen einmischen solle.
Doch nicht nur aus der Union hagelte es Kritik auf Merkels Sonntagsrede. Die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Nele Hirsch, rechnete vor, dass jährlich 16 Milliarden Euro im Bildungssystem fehlten. Sie forderte gleiche Chancen für alle jungen Menschen: „In keinem Land der Welt haben arme Kinder im Vergleich zu ihren Mitschülern so schlechte Bildungschancen wie in Deutschland. Wir brauchen ein Bildungssystem, das alle fördert, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft oder ob sie Kinder von Einwanderern sind.“ Um die erforderlichen Ausgaben zu finanzieren, sprach sich Hirsch für die Wiedereinführung der Vermögens- und für eine Börsenumsatzsteuer aus.
Auch führende BildungspolitikerInnen der SPD kritisierten Merkels Vorstoß. Die rheinland-pfälzische Bildungsminister Doris Ahnen warf Merkel etwa vor, bewusst Fragen zur „überkommenen deutschen Schulstruktur wie auch ein Bekenntnis der Union für ein gebührenfreies Hochschulstudium“ ausgeblendet zu haben. Christa Sager, stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, kritisierte Merkels Vorstoß als „nicht ernst gemeintes Thema im Vorwahlkampf“. Die Bundeskanzlerin müsse „an Ergebnissen arbeiten und nicht daran, dass sie werbewirksam auf Reisen geht und den Vorwahlkampf eröffnet.“
Der Bildungsgipfel von Bund und Ländern soll im Oktober stattfinden. Spätestens dort wird sich zeigen, welche konkreten Auswirkungen die Proklamation der „Bildungsrepublik“ haben soll – und was in den Bundestagswahlkampf hineingetragen werden wird.
2. Hessische Studiengebühren verfassungskonform – und abgeschafft
Mit 6 zu 5 Stimmen hat der hessische Staatsgerichtshof am 11. Juni seine Entscheidung zum Studiengebührengesetz gefällt. Demnach seien die Gebühren verfassungskonform. Die in Artikel 59 der hessischen Landesverfassung genannte „Unentgeltlichkeit“ bedeute keine Gebührenfreiheit des Studiums. Wichtig sei, dass niemand vom Studium ausgeschlossen sei – dies sah das Gericht durch die angebotenen Darlehen in Hessen hinreichend erfüllt.
Der denkbar knappen Entscheidung fügte die unterlegene Minderheit von fünf Richtern ein Minderheitsvotum an. Die Herstellung nachträglicher Leistungsfähigkeit durch Studienbeitragsdarlehen sei nicht zulässig, weshalb eine nachträgliche Gebührenzahlung nicht mit der gebotenen Unentgeltlichkeit vereinbar sei, argumentierten die fünf RichterInnen. Gegen das Gebührengesetz hatten die Fraktionen von SPD und Grünen ein Normenkontrollverfahren angestrengt; außerdem hatten mehr als 80.000 hessischen BürgerInnen auf Initiative der hessischen Studierendenschaften eine Volksklage eingereicht.
Die Reaktionen waren selten einmütig: Annähernd alle Medien von linken Blättern bis hin zur bürgerlich-konservativen FAZ brandmarkten das Urteil als ein politisches. Und in der Tat war es verwunderlich, dass die sechs von der CDU nominierten RichterInnen sich für das Gebührengesetz aussprachen, während die Minderheit noch unter Rot-Grün ernannt worden war. Auch das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) beim fzs kritierte scharf: „Verfassungsrichter sollten eigentlich neutral, objektiv und verfassungsgemäß entscheiden. Doch spätestens die heutige Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Studiengebühren offenbart, dass der Hessische Staatsgerichtshof nur ein verlängerter Arm der jeweiligen Landtagsmehrheit ist“, erklärte Geschäftsführer André Schnepper.
Doch nur sechs Tage nach dem Urteil wurde das Gebührengesetz dennoch abgeschafft: Nachdem die linke Landtagsmehrheit von SPD, Grünen und Linkspartei in einem ersten Versuch an einem Formfehler gescheitert war, wurden in einer Sondersitzung des Landtages am 17. Juni die Gebühren abgeschafft. Ab dem kommenden Wintersemester müssen Studierende in Hessen nunmehr keine Gebühren mehr zahlen. Der fzs begrüßte die Abschaffung, die so zum ersten Mal in einem Bundesland stattgefunden hat: „Von Hessen muss ein positives Signal an die anderen Bundesländer ausgehen. Wir werden nicht aufhören, bevor alle Bundesländer wieder studiengebührenfrei sind“, erklärte Bianka Hilfrich vom fzs-Vorstand.
3. Nationaler Bildungsbericht 2008 bestätigt katastrophalen Zustand des Bildungssystems
Im Juni hat die Kultusministerkonferenz (KMK) den zweiten Nationalen Bildungsbericht vorgelegt, der Entwicklungen auf allen Ebenen des deutschen Bildungssystems untersucht. Der Bericht, der auf Daten aus dem Jahr 2006 beruht, bestätigt erneut die soziale Selektion und mangelnde Durchlässigkeit des Bildungssystems.
Die Befunde der WissenschaftlerInnengruppe um das Deutsche Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) lesen sich wie ein einziges Schwarzbuch der Bildungspolitik von Bund und Ländern. Demnach haben im Jahr 2006 76000 SchülerInnen die Schule ohne zumindest einen Hauptschulabschluss verlassen. Ein Viertel aller SchulabgängerInnen landen in den ersten Monaten im sog. Übergangssystem – finden also keine Ausbildung oder Job bzw. beginnen kein Studium. Stattdessen besuchen sie Übergangsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit, oftmals über Monate oder gar Jahre hinweg. Insgesamt befindet sich etwa eine halbe Million Menschen im Übergangssystem, eine Steigerung von 50% in 10 Jahren.
Trotz eines Anstiegs der Studierberechtigten verharrt die StudienanfängerInnenquote bei 37% – und bleibt damit deutlich unter den knapp 55% im OECD-Durchschnitt und sogar unter den 40%, die Wissenschaftsrat und PolitikerInnen seit Jahren als Zielmarke formulieren. Gleichzeitig treten verstärkt Verdrängungseffekte auf dem Ausbildungsmarkt auf: Der Anteil der AbiturientInnen, die eine Berufsausbildung aufnehmen, steigt an. Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Ausbildung und Hochschulstudium ist nach wie vor kaum gegeben; nur ein Prozent der StudentInnen kommen über den Weg einer beruflichen Ausbildung an die Hochschule.
Besorgnis erregend sind nach Ansicht der ForscherInnen auch die Aufstiegsmöglichkeiten von jungen Menschen mit Migrationshintergrund. Während Jugendliche ohne Migrationshintergrund schon nach drei Monaten zur Hälfte bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz der dualen Ausbildung erfolgreich waren, erreichten Jugendliche mit Migrationshintergrund eine vergleichbare Vermittlungsquote erst nach 17 Monaten. Entsprechend sind allein schon 60% ausländische Jugendliche im Übergangssystem zu finden, deutsche zu 40%. Die Unterschiede haben sich im letzten Jahrzehnt vergrößert.
Der fzs machte auf die Verfehlungen in der Bildungspolitik aufmerksam: „Als prioritär formulieren die Politiker immer wieder eine signifikante Erhöhung der AbsolventInnenzahlen. Trotz dieses Bekenntnisses lassen die Länder zu, dass unter anderem durch zahlreiche Zulassungsverfahren und Studiengebühren der Weg an die Hochschule immer weiter verschlossen wird“, erklärte Imke Buß vom fzs-Vorstand. Der Bildungsbericht ergebe, dass nur noch 35 % der Studiengänge an Fachhochschulen und 50 % der Studiengänge an Universitäten zulassungsfrei seien. Dies zeige, dass die Länder ihre Verantwortung für die Bereithaltung von ausreichend Studienplätzen nicht wahrnehmen.
4. Eliteauswahl reloaded: Studienstiftung entwickelt Ausleseverfahren der Zukunft
Die „Studienstiftung des Deutschen Volkes“ hat eine Ausweitung ihres Stipendienprogrammes angekündigt. Zugleich soll künftig ermöglicht werden, dass sich Interessierte selbst bewerben – statt, wie bislang, nur auf Vorschlag etwa von Schulleitungen aufgenommen zu werden, erklärte der Generalsekretär der Stiftung, Gerhard Teufel, gegenüber der „ZEIT“. Dazu lässt die Studienstiftung derzeit einen Begabungs- und Studierfähigkeitstest entwickeln, der Begabte im Sinne der Stiftung vorab auswählen soll. Die besten BewerberInnen (die die anfallenden Gebühren übrigens selbst zahlen sollen) werden dann anschließend zu einem Gespräch eingeladen. So weit handelt es sich zunächst lediglich um eine Veränderung der Zulassungsvoraussetzungen zu einem Stipendium bei der größten deutschen Studienstiftung, die nach eigenen Angaben 9000 StipendiatInnen fördert.
Hellhörig wurden aufmerksame LeserInnen des Interviews mit Gerhard Teufel, als dieser den geplanten Begabungstest, der durchaus den amerikanischen Hochschulzulassungstests ähneln dürfte, schonmal den Hochschulen gegenüber anpries: „Ich bin mir sicher, dass der Test für die Universitäten interessant sein könnte. Viele wären sicher dankbar, wenn sie den Test übernehmen könnten.“ Damit war dann auch die Katze aus dem Sack: Plant die Studienstiftung also einmal mehr, ohne demokratische Legitimation weitreichend in hochschulpolitische Angelegenheiten einzugreifen? Zumindest das Gesamtkonzept scheint darauf angelegt zu sein, dass die Hochschulen mithilfe eines solchen Tests künftig ihre Studierenden selbst auswählen können und damit den grundgesetzlich verankerten freien Hochschulzugang weiter unterwandern könnten.
Neues Verfahren geht an Bedürfnissen der Studierenden vorbei
Vielerorts haben Hochschulen heute schon flächendeckende NCs eingeführt – und entscheiden zudem in den meisten Fällen selbst über die Zulassung von Studierenden. Zwar sollte die Zulassung durch eine Neuorientierung der Zentralen Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) insgesamt transparenter, gerechter und schneller erfolgen, weshalb eigens der ZVS-Staatsvertrag geändert wurde und derzeit von den Ländern ratifiziert wird. Doch da den Hochschulen freigestellt ist, ob sie das neue ZVS-Angebot nutzen wollen, steigen viele auf eigene Zulassungsverfahren um, was vor Ort zu Verwirrung und massiven Zeitverzögerungen durch überforderte Verwaltungen führt. Den Studierenden kommen kleinkarierte Zulassungslösungen schon gar nicht entgegen.
Da die Interessen der Hochschulen sich aber nicht an den Bedürfnissen der Studierenden orientieren und schon gar nicht an Kriterien sozialer Gerechtigkeit, dürfte der Studierfähigkeitstest des Stifterverbandes den Hochschulen tatsächlich entgegen kommen. Die Interessenvertretung der Hochschulleitungen, die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die im Übrigen nicht gerade zu den Unterstützern der ZVS zählt, umschreibt die Ziele bei der Hochschulzulassung mit „Profilbildung und Wettbewerb“, „Passgenauigkeit“ oder „Überprüfung der spezifischen Studierfähigkeit“. Dass dabei transparente Verfahren fehl am Platze sein dürften, wird alleine schon daran deutlich, dass gerade mal vier (!) Hochschulen sich an einem Testlauf der ZVS zur Erprobung des neuen Systems beteiligen. Schöne neue Auswahlwelt…
5. „Studiengebühren endgültig gescheitert“ – Neue Studie belegt Unzufriedenheit
Eine neue Studie der Universität Hohenheim belegt die hohe Unzufriedenheit von Studierenden mit Studiengebühren. Knapp zwei Drittel aller befragten Studierenden sprechen sich grundsätzlich gegen Gebühren aus; 70% plädieren für eine sofortige Abschaffung, in Hessen sogar 85%. Drei Viertel aller befragten Studierenden (74,1%) geben an, dass es durch die Einführung von Studiengebühren zu keiner Verbesserung in der Lehre gekommen sei; stattdessen gehen 84,9% davon aus, dass angesichts der Erhebung von Gebühren die Länder ihre Hochschulausgaben zurückfahren. Damit bestätigt die Studie, die auf mehr als 6100 Interviews mit Studierenden aus allen sieben gebührenpflichtigen Ländern basiert, die Kritik von GebührengegnerInnen mit ABS und fzs an der Spitze.
Der fzs fühlt sich durch die erste wissenschaftliche Langzeituntersuchung von Studiengebühren bestätigt. „Studiengebühren sind nicht nur sozial selektiv. Auch das von den Ländern intendierte Ziel der Verbesserung der Lehre konnte nicht erreicht werden. Studiengebühren sind endgültig gescheitert“, erklärte Imke Buß vom fzs-Vorstand. Aus Sicht des fzs macht die Studie deutlich, dass sich die Politik an diesen katastrophalen Ergebnissen orientieren muss. Der studentische Dachverband forderte die sofortige Abschaffung von Studiengebühren.
In der Untersuchung haben die WissenschaftlerInnen herausgefunden, dass 80% der Studierenden ein Modell der sofort zu entrichtenden Gebühren bevorzugen; nachlaufende Modelle stoßen auf große Skepsis. Damit bestätigen die Ergebnisse nicht nur die beobachtete geringe Akzeptanz der zinspflichtigen Darlehen, sondern auch die Kritik von GebührengegnerInnen. Denn vor allem die drohende Schuldenaufnahme hält viele Studierende davon ab, auf eines der vorgeblich „sozialverträglichen“ Modelle auszuweichen: Stattdessen arbeiten Studierende noch mehr als bislang, um die notwendigen Summen für die Studiengebühren aufzubringen und sich nicht massiv verschulden zu müssen – mit der Nebenwirkung, dass sich das Studium weiter verzögert oder irgendwann abgebrochen wird.
6. Let’s go: Europaweite Kampagne für studentische Mobilität – Jetzt unterschreiben!
Die europäischen Dachverbände der Studierendenvertretungen und der Bildungsgewerkschaften, die European Students‘ Union (ESU) und Education International (IE) haben unter dem Motto „Let’s go!“ eine gemeinsame Kampagne zur Förderung der internationalen Mobilität von Studierenden und Hochschulbeschäftigten gestartet. Mit der Kampagne wollen die beiden Spitzenverbände das Bewusstsein für bestehende Barrieren im europäischen Hochschulraum schärfen und zugleich Forderungen für verbesserte Mobilität deutlich machen.
„Derzeit stellen wir einen Rückgang studentischer Mobilität fest. Gerade die Realisierung und Förderung der sozialen Dimension muss in Zukunft einen zentralen Stellenwert einnehmen, um Mobilität nachhaltig und effektiv fördern zu können“, forderte Martin Menacher vom fzs-Vorstand anlässlich der Vorstellung der Kampagne in Berlin. Studentische Mobilität hänge immer noch sehr stark von der sozialen Klasse der Studierenden ab. Menacher kritisierte, dass in Deutschland immer noch vielen ausländischen Studierenden Steine in den Weg gelegt würden: „Durch die Kombination aus dem an einem Stichtag nachzuweisenden Vermögen von über 7.000 Euro sowie dem Verbot, eine kontinuierliche Arbeit aufzunehmen, wird ein Studium in Deutschland für junge Menschen ohne reiche Eltern unerreichbar. Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, erklärte Menacher.
Vom Vorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) machte Andreas Keller auf die Missstände bei der Mobilität von WissenschaftlerInnen aufmerksam: „Wissenschaftliche Mitarbeiter oder Professorinnen, die im Ausland forschen und lehren, verlieren unter Umständen ihre Altersversorgungsansprüche“, so Keller. Darüber hinaus würden von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Ausland erbrachte Beschäftigungszeiten von Arbeitgebern in Deutschland häufig nicht anerkannt. „Gehaltseinbußen sind für viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Preis, den sie für Mobilität bezahlen müssen.“
7. SPD: Hochschulzugang für BerufsabsolventInnen öffnen
Führende Politiker der SPD haben sich für eine Öffnung der Hochschulen für BerufsabsolventInnen ausgesprochen. Der Vorsitzende der SPD, Kurt Beck schrieb in einem Beitrag für das Parteimagazin „Vorwärts“, es müsse EinsteigerInnen ermöglicht werden, auch ohne Abitur sich weiterzubildung und zu studieren. Die SPD fordere einen klaren, länderübergreifenden einlösbaren Anspruch auf einen Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte, denn „gute Bildung darf nicht an den unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern scheitern.“ Ein klares Bekenntnis zu Zuständigkeiten des Bundes blieb hingegen aus.
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz erklärte die Öffnung der Hochschulen als Teil einer „nationaler Bildungsstrategie“. Er erneuerte zugleich seine Forderung nach einem in der Verfassung festgeschriebenen Anspruch, dass „jeder jederzeit jeden allgemeinen Bildungsabschluss nachholen kann.“ Der Vorstoß wurde von Bildungsministerin Schavan jedoch als „viel Wirbel um nichts“ zurückgewiesen. Für die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Nele Hirsch, reicht der Vorschlag bei weitem nicht aus: „Anstatt Tausende von Jugendlichen aufs Abstellgleis zu verfrachten, muss endlich das gegliederte Schulsystem überwunden werden.“