Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Klage zum UN-Sozialpakt

Berlin (fzs). In Leipzig entscheidet am 29.April das Bundesverwaltungsgericht über die Klage einer Paderborner Studierenden auf Einhaltung des UN-Sozialpakts. Der fzs fordert insbesondere den gebührenfreien Zugang zu Bildung.

Schon 1973 hat die Bundesrepublik den UN-Sozialpakt ratifiziert. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich zur Anerkennung des Rechts auf Bildung. „Die Forderungen des Sozialpakts nach Bildung zur freien Entfaltung der Persönlichkeit darf keine leere Phrase bleiben. Wer das Recht auf Bildung unterzeichnet, muss auch daraus Konzequenzen für das Bildungssystem umsetzen.“ fordert Sarina Schäfer, Mitglied im Vorstand des fzs.

Im Besonderen legt der Sozialpakt fest, den Zugang zu Bildung in allen Bereichen gebührenfrei zu halten. „Während der Sozialpakt eine Einführung der Unentgeltlichkeit aller Bildungsangebote fordert, setzt die Bundesrepublik das genaue Gegenteil um. Die Studiengebühren sind hier nur ein Beispiel, mit welcher Dreistigkeit die Bundesrepublik sich gegen unterzeichnete Verträge wendet“ ergänzt Florian Keller, ebenfalls Mitglied des Vorstands.

Abschließend unterstreicht Sarina Schäfer „Wer behauptet, das Recht auf Bildung anzuerkennen, darf nicht ungehindert immer weitere Hürden aufbauen, sondern muss Freiräume und Chancengleichheit sichern. Der UN- Sozialpakt muss eingehalten werden!“