Gesinnungstest gestoppt – Generalverdacht beendet

fzs (Berlin). In Nordrhein-Westfalen werden AusländerInnen einem Gesinnungstest unterzogen. Diese Befragungen finden seit Juni 2007 statt und werden an Menschen aus 27 Herkunftsländern durchgeführt. Bei dem Verfahren werden AusländerInnen per se unter Generalverdacht gestellt, obwohl dies nicht mit den Vorstellungen eines demokratischen Rechtsstaates vereinbar ist. Am Donnerstag den 09. Oktober 2009 wurde vom Verwaltungsgericht Münster entschieden, dass diese Vorgehensweise unzulässig ist.

„Menschen wird eine Täterschaft unterstellt, ohne dass es eine Grundlage dafür gibt.“ erklärt Florian Kaiser vom Vorstand des freien zusammenschluss von studentInnenschaften. „Eine solche Verfahrensweise ist untragbar und rassistisch. Etabliert sich dieses Vorgehen, dann ist wohl zu erwarten, dass es auch auf andere Bereiche ausgedehnt wird. Dieser Zustand darf niemals eintreten.“ betont Kaiser.

„Es ist mehr als erfreulich, dass sich die RichterInnen dazu entschlossen haben, diesen Zustand zu beenden.“ begrüßt Anja Gadow, ebenfalls Mitglied im Vorstand des studentischen Dachverbandes, die Entscheidung der Richter und ergänzt. „Eine verschärfte Form der Rasterfahndung kann so verhindert werden und Menschenrechte bleiben in Zukunft wieder gewahrt.“

Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften spricht sich gegen eine generelle Verdächtigung und rassistische Verhaltensweisen jeglicher Art aus. Er ruft alle Menschen dazu auf, sich gegen Einschränkungen der Freiheit lautstark zu wehren. Auch wenn das Gericht den Test in NRW gestoppt hat, ist es weiter von Bedeutung, dass Rechte geschützt werden und Menschen nicht ohne erheblichen Grund unter Verdacht gestellt werden.