Bologna-Prozess: „Regelstudienzeit flexibilisieren und Masterplätze statt Studiengebühren“

Neben einer Zentrierung auf die Berufstätigkeit von Bachelorabsolvent*innen haben sich die beiden Verbände für die Einführung von Studiengebühren ausgesprochen. Auch der fzs bekennt sich zu einer studierendenzentrierten qualitativen Studienreform.

Hierzu erklärt fzs-Vorstand Erik Marquardt: „Das Bildungssystem ist nicht aus Lego – es besteht aus Menschen mit eigenen Interessen. Das gilt auch für die Studierenden. Die Probleme des Bologna-Prozesses liegen in der Umsetzung und den Rahmenbedingungen. Zehntausende Studierende die mit dem Abschlussziel Master momentan im Bachelor studieren, werden keinen Masterplatz bekommen.

Die Konsequenz daraus muss die Schaffung von Masterplätzen sein. Wenn die Perspektiven für Bachelorstudierende besser werden, wird der Master vielen nicht mehr alternativlos erscheinen. Trotzdem muss Hochschulpolitik nicht auf den Bedarf der Unternehmen, sondern auf den Bedarf der Studierenden reagieren. Dies gilt auch für die Interessen von berufstätigen Studieninteressierten. Natürlich ist die beidseitige Durchlässigkeit zwischen Beruf und Hochschule unbedingt erforderlich. Hier müssen die Hochschulen allerdings ihre Verantwortung ernst nehmen und sie nicht weiterschieben. Zudem können sie Berufstätige allzu oft weder eine mehrjährige Auszeit im Beruf, noch die horrenden Studiengebühren für Weiterbildungsstudiengänge leisten. Wir begrüßen jedoch das Interesse, die ländergemeinsamen Strukturvorgaben zu überarbeiten. Die Begrenzung der Regelstudienzeit auf insgesamt maximal 10 Semester ist unsinnig und realitätsfern. Verschiedene Fachkulturen und vor allem die Heterogenität der Studierenden erfordern hier eine deutliche Flexibilisierung.“

Weiter regen HRK und Metallarbeitgeber die (Wieder-)Einführung von Studienbeiträgen an, da sie aus Gerechtigkeitsgründen notwendig seien.

„Vielleicht haben die beiden Verbände es nicht mitbekommen, aber die Diskussion um Studiengebühren wurde bereits in den letzten Jahren mit eindeutigem Ergebnis geführt. Die HRK stellt fest, dass es ungerecht ist, wenn für Weiterbildungsstudiengänge gezahlt werden soll. Es ist uns unverständlich, wie das äußerst sozial selektive Hochschulsystem gerechter werden soll, wenn „aus Gerechtigkeitsgründen“ dann plötzlich alle zahlen sollen. Zudem ist die Rechtslage völlig unterschiedlich. Für Gerechtigkeit in der Lastenverteilung einer Gesellschaft sorgen keine Bildungsgebühren, sondern das Steuersystem.“, ergänzt Marquardt abschließend.