„Die vorgesehen Änderungen zum BAföG sind keine Reform, das ist ein Reförmchen,“ erklärt Katharina Mahrt, Vorstand des fzs. „Die Anpassungen der Bedarfssätze und Freibeträge an die tatsächlichen Lebensumstände der Betroffenen und an das vor mehreren Studierendengenerationen eingeführte BA/MA-System sind keine Erfolge, sondern Selbstverständlichkeiten in Anbetracht jahrelanger Ignoranz der Realität. Während es generell begrüßenswert scheint, endlich tragfähige Optionen in Bezug auf ein Teilzeitstudium für Studierende mit Kindern zu erarbeiten, greift dieser Ansatz nicht weit genug. Es fehlt die angemessene Berücksichtigung etwa von Studierenden mit chronischen Erkrankungen und/oder Beeinträchtigungen, zu pflegenden Angehörigen oder Nebenjob, die aufgrund der selektiven BAföG-Regelungen keine Möglichkeit der Studienfinanzierung haben. Vor allem angesichts der im Entwurf allgemein thematisierten Zielsetzung der Entbürokratisierung ist es unfassbar, dass dieses Ziel beim Thema BAföG keine Erwähnung findet. Studierende und Ämter stehen weiter unter der ständigen, unnötigen Belastung durch ausufernde Verwaltungsvorschriften und sinnlosen Nachweis-Stau. Eine zukunftsorientierte Reform müsste eine Anpassung an die individuellen Lebensumstände der Studierenden ermöglichen: Wir brauchen BAföG endlich als elternunabhängigen Vollzuschuss, damit die Aussicht auf Verschuldung nicht weiter Menschen von einem Studium abhält. Der Gipfel der Realitätsverkennung ist jedoch die Absicht, am „Deutschlandstipendium” festzuhalten. Obwohl offensichtlich verstanden wurde, dass die eigentliche Zielsetzung, 8% der Studierenden zu fördern, illusorisch ist, wird dieses unsoziale Instrument der Elitenförderung nicht abgeschafft, sondern lediglich die Zielmarke auf 2% herabgesetzt. Statt hier weiterhin personelle und finanzielle Kapazitäten zu verschwenden, braucht es eine breitentaugliche Bildungsfinanzierung – eine Abschaffung des Deutschlandstipendiums wäre die ehrliche Einsicht eines fehlgeschlagenen Konzepts. Ebenso dürftig sehen die Planungen der Koalition zur Schaffung von mehr studentischem Wohnraum aus. Statt nur eine Prüfung der möglichen Umnutzung von Büro- und Gewerberäumen und eventuell einen Investitionszuschuss anzuregen, braucht es Sofortmaßnahmen, die verhindern, dass wie bereits seit Jahren Studierende zu Semesterbeginn – und teils weit darüber hinaus – wohnungslos sind.”
„Die einzige Investition in die Hochschulen, die der Koalitionsvertrag mit sich bringt, sind die fünf Seiten Papier hohler Phrasen über angebliche Verbesserungen. In der Hochschulfinanzierung verpackt der Vertrag Altbekanntes in neue Phrasen,“ ergänzt Jan Cloppenburg, ebenfalls Mitglied im Vorstand. „Die einzig konkreten Vorhaben bestehen darin, an alten Zielen festzuhalten, so zum Beispiel an den Bund-Länder-Vereinbarungen zu Bildungs- und Forschungsausgaben. Offenbar möchte sich die CDU noch nicht einmal auf eine Aufhebung des Kooperationsverbotes einlassen und entpuppt damit ihre Zusagen von vor der Wahl als pure Ablenkungsmanöver. Selbst eine vom Wissenschaftsrat empfohlene moderate Erhöhung der Grundfinanzierung der Hochschulen um die Inflation plus ein Prozent steht bisher nur in Klammern und scheint nicht gewollt. Stattdessen sollen verfehlte Pakte wie der Hochschulpakt fortgeführt werden, womit der langfristig steigende Studierneigung weiter mit kurzfristigen Lösungsversuchen begegnet wird. Außerdem werden keine Mittel für den immensen Sanierungsbedarf der Hochschulen vorgesehen und gesicherte, planbare Arbeitsverhältnisse im Wissenschaftsbetrieb sollen durch fromme Wünsche im Koalitionsvertrag entstehen.“