Nach dem Reförmchen ist vor der Reform!

// Bundestag beschließt 25. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG)

// Studentische Positionen zur Studienfinanzierung bleiben weitestgehend unberücksichtigt

Dazu erklärt Daniel Gaittet, Mitglied im Vorstand des fzs: „Nach dem Reförmchen ist vor der Reform! Im 25. BAföGÄndG wurden studentische Positionen zur Studienfinanzierung kaum berücksichtigt. Der fzs spricht sich für einen Anspruch auf Leistungen aus dem BAföG unabhängig vom Alter, dem Einkommen der Eltern und der Herkunft aus. Weiter tritt er dafür ein, das BAföG wieder als Vollzuschuss zu gestalten. Auch die naheliegende Forderung nach einer automatischen Anpassung der Leistungen wurde im 25. BAföGÄndG nicht berücksichtigt. Jetzt wo das Reförmchen durchgestimmt wurde, kommt die Zeit, um über eine echte Perspektive für die Studienfinanzierung zu verhandeln. Das ist die Aufgabe für die nächsten Jahre. Mit Reförmchen ist besser als ohne Reförmchen, aber deshalb ist es noch nicht gut!“

Eine ausführliche Stellungnahme des fzs zum 25. BAföGÄndG finden Sie hier:
www.fzs.de/aktuelles/papiere/327918.html

Eine Aufzeichnung der Anhörung zum 25. BAföGÄndG im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung finden Sie hier:
dbtg.tv/cvid/3962395