Attest muss reichen!

// Studierende werden immer öfter angehalten Krankheitssymptome offenzulegen

// Rechte von Erkrankten dürfen nicht verletzt werden!

Dazu Daniel Gaittet, Mitglied im Vorstand des fzs: „Studierende werden immer öfter gezwungen, Prüfungsunfähigkeit durch das Offenlegen von Krankheitssymptomen zu belegen. Dabei sind Prüfungsausschüsse und Prüfungsämter nicht in der Lage medizinische Beurteilungen vorzunehmen. Zur Abmeldung oder Entschuldigung von Prüfungen sowie der Verlängerung von Bearbeitungsfristen muss eine einfache ärztliche Attestierung ausreichen“.

Am 26. März 2015 legte Staatssekretär Hoppe im Thüringer Landtag für das zuständige Ministerium dar, dass die Praxis der Hochschulen, eine Offenlegung der Krankheitssymptome von den Studierenden zu verlangen, rechtens und daher nicht zu beanstanden sei.

Dazu Mandy Gratz, Sprecherin der KTS: „Die Thüringer Landesregierung stellt mit diesem Statement ihren mangelnden politischen Gestaltungswillen unter Beweis, wenn es um die Rechte von Student*innen geht. Wir fordern die sofortige Abstellung dieser Demütigungspraxis. Diese Sammelwut persönlicher Daten dient als Drohkulisse, um aus Student*innen noch mehr Leistung herauszuquetschen. Viele Menschen werden lieber beschämt zur Prüfung gehen, statt gesellschaftlich geächtete Leiden gegenüber medizinischen und psychologischen Laien offenzulegen. Ein solcher Zwang ist menschenverachtend und unvernünftig.“

Auf der 52. Mitgliederversammlung des freien zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) vom 13. bis zum 15. März in Würzburg wurde ein Positionspapier zur Thematik verabschiedet. Das vollständige Positionspapier findet sich hier: www.fzs.de/aktuelles/positionen/335364.html