Promotionsrecht durchgefallen

// Promovierenden faire Betreuung garantieren

// fzs fordert gleichwertiges Promotionsrecht für Fachhochschulen

Dazu Isabella Albert, Mitglied im Vorstand des fzs: „Das aktuelle Promotionsrecht ist durchgefallen; es wird den Ansprüchen einer modernen Wissenschaftslandschaft nicht mehr gerecht. Als ersten Schritt müssen die Ausschreibungs- und Auswahlverfahren transparent gestaltet werden. Zusätzlich sollten kooperative Promotionen zwischen Fachhochschulen und Universitäten stärker gefördert werden; auch finanziell. Die wissenschaftliche Arbeit von Promovierenden – an Fachhochschulen und Universitäten – darf nicht der Willkür einer Person ausgesetzt sein. Wir fordern eine Trennung von Betreuung und Bewertung. Dies wäre sowohl für die Qualität der Promotionen als auch für das Abhängigkeitsverhältnis der Promovierenden eine wesentliche Verbesserung.“

Daniel Gaittet, ebenfalls Mitglied im Vorstand des fzs ergänzt: „Die Grenzen zwischen den Hochschultypen verschwimmen zunehmend. Ein wesentlicher Unterschied bleibt die unterschiedliche finanzielle Ausstattung. Die Benachteiligung von Fachhochschulen bei Finanzierungsfragen hält diese künstlich klein und verhindert oftmals eine stärkere Forschungsausprägung.“

Eine Versagung des Promotionsrechts an Fachhochschulen vor dem Hintergrund der geringeren Forschungsaktivitäten ist also vor allem eine Forderung nach einer besseren Finanzierung von Fachhochschulen.

Die 52. Mitgliederversammlung des freien zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) fand vom 13. bis zum 15. März in Würzburg statt. Das vollständige Positionspapier finden Sie hier: https://www.fzs.de/2015/03/14/anforderungen-an-das-promotionsrecht/