Jetzt neu und ohne soziale Absicherung: Mutterschutz auch für Student*innen

Dazu Marie Dücker, Mitglied im Vorstand des fzs: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung auf die Forderungen der Student*innen gehört hat. Es war lange überfällig, dass auch schwangere und stillende Schüler*innen, Student*innen und Praktikant*innen durch das Mutterschutzgesetz geschützt werden. Dem Sammelsurium an bisher existenten Regelungen der Hochschulen ist jetzt ein verbindlicher, bundesweiter Rahmen gesetzt.“

Mandy Gratz, ebenfalls Mitglied im Vorstand dazu weiter: „Die nun beschlossene Regelung ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Jedoch bleibt eine Schwangerschaft während des Studiums immer noch ein finanzielles Wagnis. Auch jetzt bleiben Student*innen von sämtlichen finanzielle Leistungen, die mit dem Mutterschutz in Zusammenhang stehen, ausgeschlossen. Stattdessen können Student*innen eine Ausnahme von der Schutzfrist beantragen. Zynischerweise bedeutet das auch, dass sie arbeiten gehen können und damit für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen, wo anderen die Beschäftigung verboten wird und es staatliche geregelte Ersatzleistungen gibt. Diese Versorgungslücke wurde sehenden Auges nicht geschlossen. Damit wurde wieder nur Kosmetik betrieben, wo viel tiegreifendere Änderungen von Nöten wären.“

Kontakt:

Marie Dücker: – 0157-72532231

Mandy Gratz: