beschlossen auf der 54. Mitgliederversammlung
Die bundesweite Entwicklung in der Hochschul- und Wissenschaftspolitik deutet einen anderen Weg als die Exzellenzinitiative an. Die Studierendenbewegung hat in der letzten Zeit einiges durchgesetzt: Seit dem Wintersemester 2014/15 werden in keinem Bundesland mehr allgemeine Studiengebühren erhoben. In den letzten beiden Jahren sind Hochschulgesetze mit der Linie einer zaghaften Demokratisierung überarbeitet worden. In Baden-Württemberg ist nach jahrzehntelangem Verbot die Verfasste Studierendenschaft wieder eingeführt worden. Die „Bologna“-Reform mit den Bachelor-Master-Studiengängen steht hart in der Kritik. Im Jahr 2015 haben 36 Hochschulen neu eine Zivilklausel in ihren Grundordnungen festgeschrieben.
Dies ist ganz wesentlich dem Umstand geschuldet, dass bereits die europaweite studentische Protestbewegung 2009, die ihren Ausgang in der Gegnerschaft zum „Humankapital“-Prinzip der Bologna-Reform nahm, über einen Abwehrkampf hinaus ging und für die positive Perspektive der „Bildung mündiger Menschen“ kämpfte. Die Ziele dieser erfreulichen Hochschulentwicklung sind dabei: Emanzipatorische Studienreform, Ausbau demokratischer Verfassung der Hochschulen, bedarfsdeckende Grundfinanzierung für eine gesellschaftlich verantwortungsvolle Wissenschaft.
Die „Exzellenzinitiative“ (kurz EI) steht dieser Entwicklung souveräner Wissenschaft für die Bildung mündiger Menschen im kritischen Gesellschaftsbezug entgegen – sie führt in die Irre. Statt die Wissenschaftsfragen an den zu lösenden epochalen Schlüsselproblemen zu orientieren, sollen bei der Vergabe der EI allein Verwertungskriterien gelten. Innerhalb den Hochschulen soll dieser „Wettbewerb“ dazu führen, dass die eh schon zu knappen Mittel in „exzellente“ Bereiche umverteilt werden. Perfide wird also die (politisch gewollte) Unterfinanzierung der Hochschulen genutzt, um Wissenschaft stärker Konkurrenz und Wettbewerbsmechanismen zu unterwerfen und damit zur Konformität zu zwingen.
Doch insbesondere in Anbetracht der aktuell tiefen gesellschaftlichen Krise sind unorthodoxe, kritische Wissenschaftsansätze nötig, die unterlegt sind mit ausreichenden Grundmittel. Diese kritische Wissenschaft zum allgemeinen Wohl kann nur in Kooperation betrieben werden, deswegen müssen alle konkurrenzverschärfenden Instrumente abgeschafft werden. Die EI darf nicht fortgesetzt werden. Stattdessen muss die bedarfsgemäße Grundfinanzierung der Hochschulen ermöglicht werden, so dass die Gelder der bisherigen Exzellenzinitiative „on-top“ an die Hochschulen ohne Konkurrenzmechanismen, sondern an gesellschaftlichen Erfordernissen orientiert vergeben werden.
Der freie zusammenschluss studentInnenschaften e.V. (fzs) setzt sich vor diesem Hintergrund ein für:
• die Überwindung der Unterfinanzierung der Hochschulen durch öffentliche Investitionen und die Abschaffung der Schuldenbremse,
• die Abschaffung aller Konkurrenzmittel durch u.a. die Realisierung des ausfinanzierten 1:1-Bachelor-Master-Übergangs,
• die inhaltliche (Um-)Orientierung von Wissenschaft, Forschung und Lehre auf die humane, demokratische und ökologisch, sozial und ökonomisch nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft durch u.a. die Beendigung der Exzellenzinitiative.
In diesem Sinne will der fzs alle Kritiker*innen der EI ermutigen, kritische Wissenschaft für alle zu betreiben und sich dabei nicht von der EI abhalten zu lassen. Der fzs unterstützt alle Studierendenschaften darin, Druck auf die jeweiligen Landeregierungen und die Bundesregierung auszuüben für das Ende der EI. Denn wenn nur ein Bundesland nicht mehr mitmacht, kann der Staatsvertrag über die EI nicht zustande kommen.