Verschickungsfrist für 61. Mitgliederversammlung: 27. Januar 2019

Vom 1. – 3. März findet in Freiburg i.Brsg. die nächste Mitgliederversammlung statt. Mehr Infos zur Veranstaltung und die Möglichkeit, sich anzumelden, gibt es hier: https://www.fzs.de/termin/61-mitgliederversammlung-des-fzs/.

Anträge, die qua Satzung schon in der Verschickung dazu enthalten sein müssen, müssen bis zum 27. Januar auf der MV-Seite www.fzs-mv.de eingetragen sein.

Verschickungspflichtige Anträge sind: Wahlen, Anträge zu Wahlen, Anträge auf Abwahlen, Anträge auf Änderung der Satzung oder einer ihrer Ergänzungsordnungen, Anträge auf Änderung der Beiträge, Einrichtung oder Auflösung von Referent*innenstellen, Einrichtung oder Auflösung von Ausschüssen sowie Anträge auf Auflösung des Vereins.