Stellungnahme zum „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“

Der fzs lehnt das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ und damit verbundene Asylrechtsverschärfungen ab. Kein Mensch ist illegal.

Mit der folgenden Stellungnahme kommentiert der fzs (freier zusammenschluss von student*innenschaften) e.V. als bundesweite Studierendenvertretung den Entwurf des sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetzes zur „besseren Durchsetzung des Ausreisepflicht“.

Verfahren
Es befremdet uns, dass im Gesetzgebungsverfahren zu einem Gesetz, in dessen Titel Ordnung eine vermeintlich so große Rolle spielt, offenbar kein Wert auf ein geordnetes Beteiligungsverfahren zur besseren Durchsetzung pluraler Interessen der beteiligten Verbände zu gewährleisten. Eine Zusendung des gesamten Entwurfes am Donnerstagmorgen (und weiterer Dokumente am Freitagmittag) bei gleichzeitiger Frist am Montagmittag stellt eine Farce dar, die nur die formelle Beteiligung wahren soll, verunmöglicht aber eine qualifizierte Beteiligung. Es verhält sich nämlich mitnichten so, dass die anzuhörenden Verbände nur auf den vorgelegten Gesetzesentwurf gewartet haben. Die durch die Fristsetzung und die Formulierung, dass die Befassung „[w]egen der politischen Bedeutung des Vorhabens, auch im Zusammenhang mit weiteren migrationspolitischen Vorhaben“ schon ab 17. April vorgesehen sei, suggeriert einen politischen Handlungsbedarf, der schlichtweg nicht existiert.

Grundsätze
Der fzs e.V. lehnt den vorgelegten Entwurf in Gänze ab und empfiehlt dem Kabinett entsprechend den vorgelegten Entwurf abzulehnen und von einem „Hau-Ab-Gesetz“ Abstand zu nehmen. Bereits in unserer Stellungnahme zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Dezember 2018 wiesen wir auf einige migrationspolitische Grundsätze, die wir für geboten halten, hin. Die bisherigen Regelungen des Aufenthaltsgesetzes, des Asylgesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes (sic!) beinhalten bereits jetzt hinreichend restriktive Mittel, die zu verschärfen wir strikt ablehnen.
Ganz im Gegenteil befürworten wir einen echten Wandel der Gesetzgebung, zu einer gesetzlichen Grundlage, die Geflüchtete aus der pauschalen Verdächtigung nimmt und ihnen bürokratiearm den Aufenthalt ermöglicht. Die angestrebte erneute Prüfung positiver Bescheide ist ein Symptom der gelebten Misstrauenskultur, die einerseits einen Scheintatbestand ohne empirisch relevante Fallgröße darstellt und gefährdet andererseits ganz real aufgebaute Existenzen. Im Zuge der Änderung bei der Passbeschaffung, bei der das BAMF künftig Amtshilfe leisten soll, wird einerseits eine weitere Scheindebatte offenkundig – schließlich zeugt auch die Fokussierung auf häufig tatsächlich nicht vorhandene Ausweisdokumente von einem ausgeprägten Misstrauen – und andererseits wird an dieser Stelle durch den Zusatz „angeblichen“ vor „Verfolgerstaats“ deutlich, dass hinter der bürokratischen Fassade dieses Gesetzes eine zutiefst geflüchtetenfeindliche Grundhaltung nur notdürftig verborgen ist. Doch mit diesen Änderungen nicht genug. Im Gesetzespaket sind weitere Restriktionen beinhaltet. (Über-)lebenswichtige Sozialleistungen werden entzogen, das Instrument der Abschiebehaft wird ausgeweitet, die Rechte Geduldeter, deren Aufenthalt ohnehin von ständiger Angst um das Ende der Duldung geprägt ist, werden weiter eingeschnitten. Es ist zwar beabsichtigt, dass ein Studium weiterhin einen sonstigen wichtigen Grund darstellen kann, der einer Leistungskürzung wie in §5b Absatz 2 Asylbewerberleistungsgesetz entgegensteht, dennoch sehen wir im vorgelegten Gesetz einen Angriff auf die Rechte Geflüchteter, dem wir weder zustimmen wollen, noch im Namen der Studierenden bundesweit zustimmen können. Insbesondere die Festlegung von „Überbrückungsleistungen“ auf einen Zeitraum von nur zwei Wochen stellt eine massive Einschränkung für Geflüchtete dar, die auf besonders unbarmherzige Art und Weise signalisiert, dass keine geordnete Rückkehr sondern ein Vertreiben unter höchst prekären Umständen die Maßgabe dieses Gesetzes ist.

Im Gegensatz zu anderen Stellungnahmen zu denen wir aufgefordert waren, haben wir bei diesem Gesetzesentwurf auf eine paragraphenweise Betrachtung verzichtet. Dies ist nicht nur dem scheinpartizipativen Verfahren geschuldet, sondern in erster Linie der Tatsache, dass wir den Gesetzesentwurf in Gänze ablehnen.

Wir sprechen uns gegen jede migrationspolitische Relativierung der Menschenwürde aus. Kein Mensch ist illegal, jeder Mensch verdient eine menschliche und menschenwürdige Behandlung.