Unvereinbarkeit mit antidemokratischen und extrem rechten Parteien

Der fzs beschließt, die Zusammenarbeit mit antidemokratischen und Parteien der extremen Rechten auszuschließen. Die Studierendenvertretungen haben die Verantwortung, die Entwicklung eines demokratischen Bewusstseins zu unterstützen und sich für die Förderung demokratischer und rechtsstaatlicher Werte, insbesondere der Menschenwürde und der Menschenrechte, einzusetzen. Diese Verantwortung erwächst insbesondere aus der Vorreiterrolle der historischen Vorgänger der heutigen deutschen Studierendenvertretungen in der Faschisierung der Hochschulen und der Verbreitung des Nationalsozialismus in der Endzeit der Weimarer Republik und dem NS-Staat. Nie wieder dürfen die Studierenden Treiber*innen einer menschenfeindlichen, faschistischen Ideologie werden. Diese Aufgabe ist den Studierendenvertretungen auch in fast allen Hochschulgesetzen der Länder übertragen.
Durch diese Entscheidung stellen wir ausdrücklich die Aufgabe parteipolitischer Neutralität durch den fzs oder die Studierendenvertretungen nicht infrage. Sie muss immer gelten. Parteien, die sich durch antidemokratische Gesinnung außerhalb eines demokratischen Grundkonsens stellen, können jedoch nicht gleich behandelt werden wie demokratische Parteien.

Weltweit sind extrem Rechte Ideologien die größte Bedrohung akademischer Freiheiten, namentlich der Wissenschaftsfreiheit, der Lernfreiheit und institutioneller Autonomie. Dies gilt auch für Deutschland. Wir stellen uns daher gegen den von parlamentarischen und außerparlamentarischen Akteuren der extremen Rechten vorangetriebenen Kulturkampf. Antiwissenschaftliche, antiintellektuelle und menschenfeindliche Einstellungen dürfen keinen Platz in Wissenschafts-, Bildungs-, und Hochschulpolitik haben.

Studierendenvertretungen in ganz Deutschland sind bereits seit Jahren im Fokus extrem rechter Gruppen und deren parlamentarischen Armen. In jüngster Zeit wurden beispielsweise durch die extrem Rechte AfD zahlreiche koordinierte Anfragen an Hochschulen und Studierendenvertretungen gestellt, in denen mit böswilliger Absicht Daten abgefragt werden, die die Arbeit der Studierendenvertretungen beschädigen sollen. Neben der Überfrachtung der ehrenamtlichen Strukturen durch die Beantwortung redundanter Fragen nach häufig öffentlich einsehbaren Informationen, fürchten wir auch um die Sicherheit der Ehrenamtlichen. Obwohl auch das parlamentarische Fragerecht seine Grenzen im Persönlichkeitsschutz findet, können Fragen nach Finanzierung und Beteiligten beispielsweise an politischen Bildungsveranstaltungen die Ehrenamtlichen einschüchtern und ihre Arbeit behindern. Arbeit, die ausdrücklich von den Hochschulgesetzen gedeckt ist.

Die Mitgliederversammlung des fzs fordert daher:

  • Eine umgehende Prüfung eines Parteiverbots durch das Bundesverfassungsgericht gegen die extrem rechte AfD, um rechtliche Klarheit zu schaffen.
  • Unterstützung der Studierendenvertretungen durch Hochschulleitungen und Landesregierungen gegen Angriffe aus der extremen Rechten. Dazu zählen auch koordinierte Kampagnen unter Nutzung parlamentarischer Mittel zur Lähmung
  • Entschiedene Ablehnung des extrem rechten Kulturkampfs und Reflexion über die Übernahme kulturkämpferischer Inhalte durch demokratische Akteur*innen, insbesondere mit Hinblick auf Angriffe gegen Forschungsdisziplinen, antifaschistische Tätigkeiten der Studierendenschaften und politische Bildungsangebote durch alle hochschulpolitischen Akteur*innen.
  • Keine Kooperation von Hochschulen, Hochschuleinrichtungen und Studierendenschaften mit extrem rechten Akteur*innen und Parteien, insbesondere keine finanzielle Unterstützung derartiger Akteur*innen oder ihnen nahestehender Gruppen und Individuen.
 "Unvereinbarkeit mit antidemokratischen und extrem rechten Parteien" beschlossen auf der 76. Mitgliederversammlung

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