Mitsprache ist kein Bonus – Viertelparität in Gremien!

Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) bekräftigt und entwickelt seine seit der ersten Mitgliederversammlung im Jahr 1994 vertretene Position zur demokratischen Mitbestimmung an Hochschulen und setzt sie auf den aktuellen rechtlichen und politischen Stand.

Seit über drei Jahrzehnten setzt sich der fzs für eine gleichberechtigte Beteiligung aller Statusgruppen an Hochschulen ein. Viertelparität – also die gleichmäßige Stimmgewichtung von Professor*innen, Studierenden, wissenschaftlichen Mitarbeitenden sowie Mitarbeitenden aus Technik und Verwaltung – ist für uns kein Selbstzweck, sondern Ausdruck demokratischer Hochschulorganisation. Hochschulen sind Orte des Lernens, Arbeitens und Lebens. Entscheidungen über ihre Strukturen, Ressourcen und Entwicklung betreffen alle Statusgruppen gleichermaßen und müssen daher auch von allen getroffen werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 30. September 2025 erneut klargestellt, dass die Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG einer gleichberechtigten Mitbestimmung nicht grundsätzlich entgegensteht. Vielmehr bestätigte das Gericht den weiten Gestaltungsspielraum der Länder bei der Ausgestaltung von Hochschulgremien. Insbesondere stellte es fest, dass eine paritätische Beteiligung aller Statusgruppen bei allen Angelegenheiten zulässig ist, die nicht den unantastbaren Kernbereich von Forschung und Lehre betreffen. Wörtlich hebt das Gericht hervor, dass außerhalb dieses Kernbereichs „stimmberechtigte Beteiligung […] verfassungsrechtlich unbedenklich ist“. [1]

Damit weist das Gericht erneut den Versuch zurück, die Wissenschaftsfreiheit als pauschales Argument gegen demokratische Hochschulstrukturen zu instrumentalisieren. Diese Argumentationslinie begegnet uns seit Jahrzehnten und verkennt systematisch, dass Hochschulen nicht nur Forschungsstätten, sondern öffentlich verantwortete Institutionen sind. Die Entscheidung schließt ausdrücklich an frühere Rechtsprechung an, bricht aber mit ihrer häufig politisch verengten Auslegung und schafft neue Klarheit: Demokratisierung ist möglich, wenn sie differenziert erfolgt.

Der fzs hat bereits mehrfach (u. a. in Beschlüssen 1994, 2015, 2018, 2023) deutlich gemacht, dass Studierende keine Bittsteller*innen sind, sondern gleichberechtigte Mitglieder der Hochschule. Die Delegitimierung studentischer Gremienarbeit, der systematische Ausschluss von Entscheidungsbefugnissen und die Reduktion studentischer Beteiligung auf symbolische Mitsprache widersprechen unserem Verständnis einer demokratischen Hochschule. Gerade angesichts chronischer Unterfinanzierung, wachsender Arbeitsbelastung und zunehmender Prekarisierung ist es unerlässlich, dass Entscheidungen transparent, kollektiv und unter Einbeziehung aller Betroffenen getroffen werden.

Viertelparität ist dabei kein radikaler Bruch, sondern ein sachgerechtes Organisationsprinzip. Sie ermöglicht eine faire Abwägung unterschiedlicher Perspektiven und verhindert die strukturelle Dominanz einzelner Statusgruppen in Bereichen, die weit über Forschung und Lehre hinausgehen – etwa bei Haushaltsfragen, Hochschulentwicklungsplanung, Strukturentscheidungen, Bau- und Raumfragen, Gleichstellung, Nachhaltigkeit oder Digitalisierung.

Vor diesem Hintergrund fordern wir:

  1. den durch das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigten Gestaltungsspielraum in Überarbeitungen der Hochschulgesetze und -ordnungen zu nutzen und Viertelparität in Hochschulgremien gesetzlich zu verankern, insbesondere bei Gremien ohne vorrangigen Bezug zu Forschung und Lehre;
  2. eine umfassende Demokratisierung der Hochschulstrukturen, die Studierende, Beschäftigte und Wissenschaftler*innen als gleichwertige Mitglieder der Hochschule anerkennt;
  3. die Abkehr von der engen, historisch überholten Auslegung der Wissenschaftsfreiheit, die Demokratisierung blockiert und Machtverhältnisse zementiert;
  4. eine aktive hochschulpolitische Debatte über Mitbestimmung, Transparenz und Verantwortlichkeit als Voraussetzung zukunftsfähiger Hochschulen.

[1] BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 30. September 2025 – 1 BvR 1141/19 -, Rn. 115, https://www.bverfg.de/e/rs20250930_1bvr114119

 "Mitsprache ist kein Bonus - Viertelparität in Gremien!" beschlossen auf der 77. Mitgliederversammlung

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