Laut Bundesverwaltungsgericht verstößt das BAföG gegen das verfassungsrechtliche Teilhaberecht auf chancengleichen Zugang, da es das ausbildungsbezogene Existenzminimum nicht abdeckt. fzs und KSS erklären dazu: „Der Rechtsanwalt der Klägerin legte anschaulich dar, dass einige Bedarfssätze des BAföG sogar unter den Berechnungsgrundlagen von Sozialleistungen wie Hartz IV liegen. Es ist eine Zumutung, dass wir Studierende […]
Gerichtsverfahren
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Der fzs positioniert sich auf der 59. Mitgliederversammlung in Magdeburg gegen repressive Maßnahmen & Delegitimation von verfassten Student*innenschaften.