Stundenlöhne für studentische Beschäftigte drastisch gesenkt

BONN. Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) und die bundesweite Tarifvertragsinitiative studentische Beschäftigte an wissenschaftlichen Einrichtungen (Tarifini) reagiert mit Unverständnis auf das Vorhaben des baden-württembergischen Finanzministeriums, den Stundenlohn für studentische Beschäftigte an Hochschulen deutlich zu senken.

Das Finanzministerium hatte in der letzten Woche in Reaktion auf die Kündigung der Arbeitszeittarifverträge im öffentlichen Dienst eine neue Verwaltungsvorschrift herausgegeben. Studentische Hilfskräfte an Universitäten und Kunsthochschulen sollen demnach künftig statt 8,02 Euro nur noch 7,53 Euro pro Stunde erhalten. Für Beschäftigte an einer Fachhochschule würde sich der Stundenlohn von 5,58 Euro auf 5,24 Euro verringern. Begründet wird die Neuregelung damit, dass die bisherigen Löhne auf Basis einer 38,5-Stunden-Woche berechnet wurden und nun auf eine 41-Stunden-Woche umgestellt werden.

Aus Sicht des fzs und der Tarifini ist diese Darstellung schlicht falsch. Die Höchstlöhne für studentische Beschäftigte an Hochschulen wurden 1993 von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) festgelegt und seitdem nicht mehr verändert. Damals wurde die Entwicklung der Stundenlöhne für studentische Beschäftigte von denen der tariflichen Löhne im öffentlichen Dienst abgekoppelt. „Jetzt wo die Löhne im öffentlichen Dienst real gekürzt werden, einen Zusammenhang zu konstruieren, ist eine Dreistigkeit – nach elf Jahren ohne Lohnanpassung“, so Nele Hirsch vom Vorstand des fzs.

Der fzs und die Tarifini warnten außerdem vor den Konsequenzen, die die Regelung mit sich bringt. „Schon heute stehen die Löhne, die für einen Job an der Hochschule gezahlt werden in keinem Verhältnis zu den Anforderungen. Studentische Beschäftigte arbeiten in Forschungsprojekten mit, oder halten Tutorien. Ohne sie würde an den Hochschulen nichts mehr laufen, “ erklärt Niels Gatzke von der Tarifini, „Wer in einer Kneipe arbeitet, verdient in der Regel mehr.“ Gerade Studierende aus Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen, die selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen müssen, sind auf eine angemessene Bezahlung angewiesen. Eine Beschäftigung an einer Hochschule können sie sich deshalb schon heute kaum leisten. „Damit wird ein großer Teil der Studierenden vom Einstieg in eine wissenschaftliche Laufbahn abgehalten“, so Gatzke weiter.

Bereits 2001 hatte die baden-württembergische Landesrektorenkonferenz (LRK) in einer Stellungnahme eine Erhöhung der Löhne für studentische Beschäftigte gefordert: „Wir können nicht auf der einen Seite das Fehlen von Nachwuchs beklagen und auf der anderen Seite die jungen Menschen mit Löhnen abschrecken, die weit unter dem liegen, was die Wirtschaft für Aushilfen bezahlt,“ so die Argumentation des damaligen Vorsitzenden der LRK Wolfgang Jäger. Auf ihrer Sitzung am heutigen Freitag wird sich die LRK voraussichtlich mit der neuen Finanzordnung beschäftigen. „Wir hoffen auf eine deutliche Kritik“, so Gatzke, „Eine unbegründete Regelung, die negative Folgen sowohl für Hochschulen als auch für die studentischen Beschäftigten nach sich zieht, macht keinen Sinn.“