Der fzs kritisiert den Beschluss der HRK, sich für allgemeine Studiengebühren auszusprechen, jetzt auch wegen der Missachtung internationaler Prozesse und Abkommen. „Dieser Beschluss unterläuft die Bestrebungen im Bologna Prozess, die soziale Dimension stärker zu berücksichtigen und somit Studienzugang und -bedingungen zu verbessern“, äußert sich Harald Pittel vom Vorstand des fzs. Es sagt schon einiges aus, wenn HRK-Präsident Gaethgens auf der Pressekonferenz auf den Bologna-Prozess zu sprechen kommt und sich dann lediglich zur Umstellung der Studiengänge auf Bachelor/Master äußert. Mit dem Geist des Bologna-Prozesses – der Schaffung eines europäischen Hochschulraums unter Berücksichtigung sozialer Aspekte, hat das nichts mehr zu tun“, so Christine Scholz, ebenfalls fzs-Vorstand.
Die HRK glaubt vielmehr, dass sie für den Schaden, den sie durch ihre Gebührenforderungen anrichtet, die Verantwortung einfach an die Politik abschieben kann. „Die Hochschulrektoren machen es sich einfach: Wir erheben Gebühren, für die soziale Abfederung sind andere zuständig“, so Scholz weiter. Die problematische Haltung der HRK wird insbesondere deutlich, wenn deren jüngsten Äußerungen mit derzeit gültigen internationalen Abkommen in Zusammenhang gestellt werden. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit dem UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte einen völkerrechtlich bindenden Vertrag unterzeichnet, in dem sich die Unterzeichnerstaaten dazu verpflichten, nach und nach die Bildungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
Laut Vertragstext soll dies insbesondere durch die Abschaffung von Studiengebühren unterstützt werden. „Die HRK ruft somit zu nichts weniger als einer Missachtung des Völkerrechts auf“, so Pittel. Auf der gleichen Sitzung beschloss die HRK, sich stärker auf europäischer Ebene durch den Dachverband European University Association (EUA) einzubringen. „Dieses Vorhaben ist tendenziell zu begrüßen, da häufig der internationale Bezug in der Arbeit der HRK fehlt. Allerdings ist es wünschenswert, dass eine Organisation, die sich auf dieser Ebene stärker engagiert, sich auch über den Sinn internationaler Abkommen bewusst wird“, so Scholz abschließend.
Auszug aus dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Artikel 13 (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an. Sie stimmen überein, daß. die Bildung auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewußtseins ihrer Würde gerichtet sein und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten stärken muß. Sie stimmen ferner überein, daß die Bildung es jedermann ermöglichen muß, eine nützliche Rolle in einer freien Gesellschaft zu spielen, daß sie Verständnis, Toleranz und Freundschaft unter allen Völkern und allen rassischen, ethnischen und religiösen Gruppen fördern sowie die Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Erhaltung des Friedens unterstützen muß.
(2) Die Vertragsstaaten erkennen an, daß im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts der Grundschulunterricht für jedermann Pflicht und allen unentgeltlich zugänglich sein muß; die verschiedenen Formen des höheren Schulwesens einschließlich des höheren Fach- und Berufsschulwesens auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, allgemein verfügbar und jedermann zugänglich gemacht werden rnüssen; der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muß; eine grundlegende Bildung für Personen, die eine Grundschule nicht besucht oder nicht beendet haben, so weit wie möglich zu fördern oder zu vertiefen ist; die Entwicklung eines Schulsysterns auf allen Stufen aktiv voranzutreiben, ein angemessenes Stipendiensystem einzurichten und die wirtschaftliche Lage der Lehrerschaft fortlaufend zu verbessern ist.