Unionsgeführte Länder wollen gemeinsames Studiengebührenkonzept vorlegen

Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) und der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) kritisieren den Vorstoß der Union auf schärfste. „Mit dem Vorstoß wird deutlich, dass es den Unionsländern bei der Klage gegen die sechtse Novelle des Hochschulrahmengesetzes nie um formale Kompetenzen sondern immer um die Einführung von Studiengebühren ging“, so Sascha Vogt, Mitglied im Vorstand des fzs. „Jetzt ist die Katze also aus dem Sack.“ Laut der „Welt“ will die CDU sich auf 500 Euro pro Semester verständigen. Diese sollen den Studierenden als verzinster Kredit zur Verfügung gestellt werden. „Damit soll dem Modell der Anschein einer sozialen Ausgewogenheit gegeben werden“ so Vogt weiter.

Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren und der freie zusammenschluss von studentInnenschaften betonen weiterhin die soziale Selektivität des Modells sowie die damit verbundene Umwidmung des Bildungsbegriffes. „Zum einen ist die verschuldungsbereitschaft so genannter bildungsferner Schichten deutlich niedriger als bei Akademikerkindern, zum anderen verkommt das Studium zu einer Investition in das eigene Humankapital“, so Klemens Himpele, Geschäftsführer des ABS. „Das zu erwartende spätere Einkommen ist dann der Return on Investment. Damit verkommt schon die Studienplatzwahl zu einem reinen Investitionskalkül.“

ABS und fzs machen auch auf die Diskriminierung von Frauen im Modell der Union aufmerksam: Da Frauen nach wie vor weniger als Männer verdienen und in der Regel noch immer für die Kindererzieung verantwortlich sind, müssen sie deutlich länger die Last der Verschuldung tragen. Erfahrungen aus anderen Ländern sprechen hier eine deutliche Sprache. Ebenso zeigen internationale Erfahrungen, dass die Einführung von Studiengebühren mittelfristig zu keinem höheren Etat der Hochschulen geführt haben. Himpele: „Im ‚Musterland‘ Australien haben die Hochschulen heute nicht mehr Mittel als vor der Einführung von Studiengebühren. Das Modell ist eine Einladung an jeden Finanzminister, die laufenden Grundmittel der Hochschulen zu kürzen. Wir appelieren daher an die Hochschulen, nicht auf Verlockungen einzugehen, die ohnehin nicht gehalten werden.“

Erstaunlich finden ABS und fzs auch den Politikstil von Dräger: „In der Klage gegen die HRG-Novelle ist von Stipendien die Rede, dann gab es ein kreditfinanziertes Modell nur für den Freistaat Hamburg und jetzt soll schon wieder etwas neues kommen“, so Sascha Vogt. „Insofern betrachtet er die 500 Euro vermutlich lediglich als Einstiegsdroge, die bei entsprechender Laune beliebig erhöht werden kann.“ Auch die Aussagen Drägers, der Studierende werde mit Gebühren „zahlender Kunde“ ist pure Heuchelei. „Der Studierende hat mit Studiengebühren keinerlei Einflussmöglichkeit auf die Lehre, da er sich als atomisiertes Individuum nicht wehren kann“, so Klemens Himpele. „Wenn es der Union um die Mitsprache der Studierende gehen würde, dann hätte sie längst überall Verfasste Studierendenschaften mit paritätischer Besetzung der Hochschulgremien durchgesetzt.“

Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren und der freie zusammenschluss von studentInnenschaften fordern die Union auf, den Weg eines gerechten und leistungsstarken Steuersystems zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben zu beschreiten. „Der bidlunsgpolitische Wahnsinn des Herrn Dräger und seiner CDU-Amtskollegen macht jedenfalls deutlich, dass ein bundesweites Gebührenverbot mit einer entsprechenden Regelungskompetenz des Bundes notwendig ist, um Studierende vor Amokläufen profilierungssüchtiger Politiker zu schützen“, so Himpele weiter. „Die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung haben die Unionsländer mit ihrem gemeinsamen Vorstoß eingeräumt. Allerdings marschieren sie in die falsche Richtung.“