Karlsruher Urteil keine Vorentscheidung für Studiengebühren

Im Herbst entscheiden die Karlsruher Richter, darüber, ob die Festschreibung eine bundesweites Gebührenverbot für das Erststudium in den Kompetenzbereich des Bundes fällt. fzs und ABS widersprechen voreiligen Stimmen aus Politik und Medien, die die 6. Novelle bereits jetzt als gescheitert sehen. „Wer das Urteil des Verfassungsgerichts aufmerksam liest, wird feststellen, dass sich das Gericht zu entscheidenden Fragen in Bezug auf das Gebührenverbot eher abwartend geäußert hat“, sagte Sascha Vogt vom Vorstand des fzs.

Das Verfassungsgericht hatte die 5. HRG-Novelle vor allem deshalb als verfassungswidrig beurteilt, weil der Bund Detailfragen geregelt hat, die nach dem Karlsruher Urteil in die Kompetenz der Länder fallen. Dieser Grund liegt aber aus Sicht von fzs und ABS im Rahmen der Entscheidung zu Studiengebühren nicht vor. Der Bundestag hatte ein unvollständiges Gebührenverbot erlassen, welches den Ländern explizit die Möglichkeit zur eigenen Gestaltung, zum Beispiel in Bezug auf Langzeitstudiengebühren oder Studienkonten belässt.

fzs und ABS haben dieses eingeschränkte Gebührenverbot immer wieder kritisiert. Dazu Klemens Himpele, Geschäftsführer des ABS: „Wir empfehlen den Klägern einfach mal einen Blick in ihre eigenen Bundesländer zu werfen. Studiengebühren sind in den unterschiedlichsten Formen bereits jetzt Realität.“ Das Gericht in seinem Urteil explizit darauf verwiesen, dass der Bund über die Rahmengesetzgebung sehr wohl das Recht habe, ein Leitbild für die deutschen Hochschulen zu bestimmen. Himpele: „Wir sind äußerst zuversichtlich, dass das Gebührenverbot erhalten bleibt und empfehlen denjenigen, die bereits jetzt über zusätzliche Einnahmen nachdenken, zunächst das Verfassungsgericht entscheiden zu lassen.“

Mit Blick auf die Debatten in der Föderalismuskommission fordern fzs und ABS eine Stärkung der Bundeskompetenz im Bildungsbereich und ein generelles Gebührenverbot, das bundeseinheitliche Studienbedingungen ohne soziale Selektivität gewährleistet.“Das gestrige Urteil und die Reaktionen darauf haben gezeigt, dass wir eine effektive Gestaltungsmöglichkeit des Bundes in der Bildungspolitik brauchen. Stimmen, die jetzt nach einer Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes schreien, erteilen wir eine Absage. Den Ländern scheint es nämlich offenbar nicht um die Sache zu gehen, sondern um puren Machtegoismus“, kritisiert Vogt abschließend.

Kontakt: Astrid Marxen Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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